Den politischen Ankündigungen folgend, sieht eine Regierungsvorlage zwei bedeutende Einschränkungen der Selbstanzeige in Österreich vor, die bereits Anfang Oktober 2014 in Kraft treten sollen.
Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung besteht nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich. Während in Deutschland derzeit die Diskussion über mögliche Verschärfungen der Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige anhält (siehe Deloitte Tax News vom 27.05.2014), wurden in Österreich bereits schärfere gesetzliche Regeln für die strafbefreiende Wirkung der österreichischen Selbstanzeige verabschiedet; diese treten am 01.10.2014 in Kraft. Steuerpflichtige, die in Österreich eine Selbstanzeige abgeben möchten, sollten also ggf. versuchen, dies zeitnah zu tun, um noch von den derzeit weniger strengen Regularien profitieren zu können.
§ 29 des österreichischen Finanzstrafgesetzes erfährt zum 01.10.2014 verschiedene Änderungen:
Insgesamt sind die angekündigten Veränderungen bei der Selbstanzeige in Österreich moderat ausgefallen. An der Selbstanzeige an sich wird auch in Österreich festgehalten. Sie gilt nach wie vor als probates Instrumentarium, um Steuerpflichtigen bei entsprechender Offenlegung nicht gemeldeter Steuerquellen Straffreiheit zu gewähren.
§ 29 FinStrG (Österreich)
Republik Österreich, Parlamentsinformation zur Finanzstrafgesetznovelle 2014
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