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Das US-Repräsentantenhaus hat am 02.11.2017 den ersten Gesetzentwurf für eine US-Steuerreform veröffentlicht. Kernaspekt ist die Senkung der Körperschaftsteuer und die damit verbundene steuerliche Entlastung von Unternehmen.
Mit dem Haushaltsbeschluss (‚budget resolution‘) für das Fiskaljahr 2018, der durch den Senat am 19. Oktober und durch das Repräsentantenhaus am 26. Oktober verabschiedet wurde, sind bereits Rücklagen gebildet und damit der Grundstein für eine US-Steuerreform gelegt worden.
Nun hat der Republikaner und Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Repräsentantenhaus, Kevin Brady, mit dem am 02. November 2017 veröffentlichten Gesetzentwurf das Gesetzgebungsverfahren für eine US-Steuerreform in die Wege geleitet. Die Reform adressiert vor allem eine künftige Steuerentlastung von Unternehmen und Bürgern, die über die nächsten zehn Jahre einer Summe von mehreren Billionen US-Dollar entsprechen soll. Ziel ist es, Konzerne international wettbewerbsfähiger zu machen und das Wirtschaftswachstum der Vereinigten Staaten zu beschleunigen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Steuersystems haben erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Unternehmensbesteuerung als auch auf die Besteuerung natürlicher Personen. Im Folgenden werden diejenigen Kernpunkte der Reform dargestellt, die Unternehmen betreffen:
Körperschaftsteuersatz
Wie von vornherein angekündigt soll der Körperschaftsteuersatz gesenkt werden und damit US-Konzerne steuerlich entlasten. Derzeit geplant ist ein Satz von 20 % statt den bisherigen 35 %.
Besteuerungsprinzip
Nach herrschendem Steuergesetz werden im Ausland erwirtschaftete Gewinne in den USA bei Repatriierung unter Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert (Welteinkommensprinzip). Im Rahmen der Reform ist eine Besteuerung gemäß des Territorialprinzips vorgesehen. Danach werden lediglich im Inland erwirtschaftete Gewinne besteuert. Aus dem Ausland empfangene Dividenden hingegen bleiben steuerfrei, sofern eine Mindestbeteiligung von 10 % gegeben ist.
Als Übergangsregelung sollen bislang nicht ausgeschüttete Gewinne ausländischer Gruppengesellschaften zwangsrepatriiert und in den USA über 8 Jahre hin versteuert werden. Gewinne in Form von sog. liquid assets unterliegen dabei einem Steuersatz von 12 %, während auf reinvestierte Gewinne ein Satz von 5 % Anwendung findet.
Abzugsfähigkeit von Investitionen
Derzeit werden Investitionen über die Abschreibungsdauer verteilt abgesetzt. Im Sinne der Reform sind bestimmte Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 27.09.2017 und dem 01.01.2023 angeschafft werden, hingegen sofort abzugsfähig.
Abzugsfähigkeit von Zinsen
Während Zinsen bislang grundsätzlich abzugsfähig waren, steht nun eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit zur Diskussion. Ab einem Umsatz von 25 Mio. USD dürfen Zinsen nur bis zu einem Betrag von 30 % des EBITDA geltend gemacht werden. Ein Zinsvortrag ist bis zu fünf Jahre lang möglich. Eine zusätzliche Abzugsbegrenzung soll für „International Financial Reporting Groups“ gelten.
Abzugsfähigkeit weiterer Betriebsausgaben und Steuergutschriften
Auch die meisten betrieblichen Sonderabzüge und Steuergutschriften sollen künftig nicht mehr gestattet sein. Eine Ausnahme gilt für Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung.
Mindestbesteuerung (alternative minimum tax)
Die übliche Mindestbesteuerung von 20 % soll im Zuge der US-Steuerreform abgeschafft werden.
Verlustverrechnung
In den USA ist gegenwärtig ein Verlustrücktrag von 2 Jahren und ein Verlustvortrag von 20 Jahren erlaubt. In dem Gesetzentwurf ist die betragsmäßige Beschränkung des Verlustabzugs auf 90 % des zu versteuernden Einkommens geplant, ein Verlustvortrag soll in Zukunft zeitlich unbegrenzt möglich sein. Ein Verlustrücktrag soll generell nicht mehr möglich sein.
Verbrauchsteuer (excise tax)
Die Steuerreform umfasst außerdem die Einführung einer nicht abzugsfähigen Verbrauchsteuer in Höhe von 20 %, die auf bestimmte Zahlungen einer inländischen Gesellschaft an eine ausländische Gesellschaft derselben „International Financial Reporting Group“ erhoben werden soll. Von dieser Regelung ausgenommen sind Erträge, die der ausländische Zahlungsempfänger freiwillig der US-Besteuerung unterzieht sowie Zahlungen von weniger als 100 Mio. USD pro Jahr innerhalb der Gruppe.
Hinzurechnungsbesteuerung: Besteuerung von ausländischem, renditestarkem Einkommen
Durch die geplante Reform soll eine neue Einkommenskategorie im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerungsregelungen (sog. CFC Regelungen) eingeführt werden. Nach der geplanten Neuregelung sollen 50 % des Einkommens einer ausländischen Zwischengesellschaft auf Ebene des US-Anteilseigners laufend besteuert werden, sofern dieses Einkommen als renditestark gilt. Effektiv erfolgt damit die Besteuerung mit einem Steuersatz von 10 % unter Anrechnung von 80 % der ausländischen Steuern.
Border Adjustment Tax
Die sogenannte Border Adjustment Tax, die einerseits Umsatzerlöse an Ausländer steuerfrei stellt und Ausgaben an Ausländer als nicht abzugsfähig behandelt, ist in den derzeitigen Plänen zur US-Steuerreform nicht mehr enthalten.
Die Parteiführung der Republikaner strebt eine Verabschiedung des Gesetzes durch das Repräsentantenhaus bis Thanksgiving (23. November) an. Daraufhin muss die Steuerreform vom Senat gebilligt werden. US-Präsident Donald Trump hatte angekündigt, das Gesetz noch vor Weihnachten unterzeichnen zu wollen.
Es lässt sich bereits an dieser Stelle festhalten, dass eine Steuerreform mit der Absicht, Steuerzahlungen zu senken, konsequenterweise auch zu einem Verlust von Steuereinnahmen und einer höheren Staatsverschuldung führen wird. Dass die Reform langfristig wiederum zu mehr Investitionen, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu Wirtschaftswachstum führt, ist nicht garantiert.
Außerdem ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren, besonders hinsichtlich der umstrittenen Verbrauchsteuer (excise tax), mit weiteren Änderungen zu rechnen.
House of Representatives, Gesetzentwurf vom 02.11.2017, 115th Congress, 1st Session
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