Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/private-einkommensteuer/bmf-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-fuer-bewertungsstichtage-ab-01012018.html
14.12.2017
Private Einkommensteuer

BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Bewertungsstichtage ab 01.01.2018

Das BMF hat die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG für Bewertungsstichtage ab 01.01.2018 bekanntgegeben.

Hintergrund

Der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 BewG mit dem Vielfachen des Jahreswertes laut Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes anzusetzen. Der Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG nach der veröffentlichten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel durch das Statistische Bundesamt folgenden Kalenderjahres anzuwenden.

Das BMF stellt die Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt.

Verwaltungsanweisung

Da das Statistische Bundesamt im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen wird, bleiben gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des BMF vom 04.12.2016 (IV C 7 - S 3104/09/10001, DOK 2016/1012678, BStBl I S. 1166) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.

Betroffene Norm

§ 14 Abs. 1 Satz 2 BewG

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 28.11.2017, IV C 7 - S 3104/09/10001

Weitere Fundstelle

BMF, Schreiben vom 04.11.2016, IV C 7 - S 3104/09/10001, BStBl I 2016, S. 1166

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.