Aktuell:
Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat am 03.09.2022 ein drittes Entlastungspaket verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Bereits am 07.09.2022 hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz -InflAusG) an die Verbände zur Anhörung verschickt. Mit dem Gesetz sollen für 2023 und 2024 der Grundfreibetrag an das Existenzminimum angepasst und der Einkommensteuertarif zur Berücksichtigung der Wirkung der kalten Progression nach rechts verschoben werden. Darüber hinaus ist eine Anhebung des Kindergeldes vorgesehen.
Die folgenden Änderungen sind vorgesehen:
Der Gesetzentwurf soll kurzfristig im Bundeskabinett verabschiedet werden. Es ist vorgesehen, das Gesetzgebungsverfahren durch eine Paralleleinbringung zu beschleunigen. Danach werden die Regierungsfraktionen zeitgleich mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfes im Kabinett einen wortgleichen eigenen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen. Die beiden Gesetzentwürfe werden dann bei der Beratung im Bundestag zusammen geführt.
Im parlamentarischen Verfahren sollen darüber hinaus die Ergebnisse des im Herbst erwarteten 14. Existenzminimumsberichtes sowie des 5. Steuerprogressionsberichtes berücksicht werden.
Bundesfinanzministerium, Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
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