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09.12.2011
Private Einkommensteuer

Kabinett beschließt Abbau der kalten Progression

Das Bundeskabinett hat am 07.12.2011 den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Die progressive Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs führt ohne Tarifanpassungen automatisch bei nominalen Einkommenserhöhungen zu einem Anstieg der durchschnittlichen Steuerbelastung. Dies gilt auch dann, wenn das Realeinkommen unverändert geblieben ist, wenn somit die Einkommenserhöhung nur dem Inflationsausgleich entspricht.

Als kalte Progression wird der Anstieg des Durchschnittssteuersatzes bezeichnet, der allein auf die die Inflation ausgleichenden Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen ist. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Tarifänderung soll zumindest für die Jahre 2013 und 2014 der Wirkung der kalten Progression entgegenwirken. Vorgesehen ist daher eine Entlastung in zwei Schritten in den Jahren 2013 und 2014. Dabei sind folgende Eckpunkte geplant:

  • Anhebung des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 EStG-E): Der Grundfreibetrag soll in den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 % auf 8.354 Euro angehoben werden. Die Anpassung ist verfassungsrechtlich erforderlich.. Verfassungsrechtliche Vorgabe: Erwerbseinkommen müssen in Höhe des Existenzminimums steuerfrei bleiben, erst höhere Einkommen dürfen besteuert werden. 
  • Anpassung des Tarifverlaufs: Der Tarifverlauf soll bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 % nach „rechts“ verschoben werden, so dass zum Beispiel in 2013 der Einstiegssteuersatz von 14 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.130 Euro (derzeit 8.004 Euro) und der Spitzensteuersatz von 42 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.728 Euro (derzeit 52.882 Euro) greift. Die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Einkommensteuersatz würde zu einem Anstieg der Steuerprogression führen. Jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird. Ausnahme ist das Einstiegseinkommen, ab dem die Reichensteuer greift. Für Einkommen oberhalb von 250.000 Euro/500.000 Euro (Alleinstehende/Ehegatten) soll weiterhin der erhöhte Steuersatz von 45 % (sog. Reichensteuer) zu zahlen sein. 
  • Regelmäßige Überprüfung: Die Bundesregierung soll ab der 18. Legislaturperiode alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob der Tarifverlauf nachgebessert werden muss.
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