Aktuell:
Der Bundestag hat am 12.05.2022 das Steuerentlastungsgesetz 2022 verabschiedet. Das Gesetz sieht neben der Erhöhung des Grundfreibetrags, der Entfernungspauschale für Fernpendler und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auch eine einmalige Auszahlung einer Energiepreispauschale und eines Kinderbonus vor.
Bereits am 02.03.2022 wurde der Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 veröffentlicht, mit dem steuerliche Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung als Reaktion auf die Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, umgesetzt werden sollten (siehe Deloitte Tax News). Am 16.03.2022 folgte der Regierungsentwurf ohne Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf und am 08.04.2022 hatte der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf erhoben.
Am 11.05.2022 hat der Finanzausschuss des Bundestages dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 in geänderter Fassung zustimmt. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus in Höhe von 100 Euro ergänzt. Am 12.05.2022 hat der Bundestag das Steuerentlastungsgesetz 2022 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 20.05.2022 geplant.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die geplanten Gesetzesänderungen. Die Abweichungen vom ursprünglichen Gesetzesentwurf haben wir kursiv dargestellt:
Bundesrat, Beschluss des Bundesrates vom 20.05.2022
Bundesrat, Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 13.05.2022
Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses vom 11.05.2022
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