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24.04.2013
Unternehmensteuer

AIFM-StAnpG: Finanzausschuss Bundestag berät Änderungen des Investmentsteuergesetzes und zu angeschafften Verbindlichkeiten

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat sich im Rahmen einer Anhörung am 17.04.2013 intensiv mit den im AIFM-StAnpG vorgesehenen Änderungen zum Investmentsteuergesetz sowie mit den vom Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgeschlagenen Änderungen zu den Regelungen für angeschaffte Verbindlichkeiten befasst. Zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates hat zwischenzeitlich die Bundesregierung Stellung genommen.

Alle Beiträge zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Hintergrund

Mit dem AIFM-StAnpG reagiert der Gesetzgeber auf die Aufhebung des Investmentgesetzes (bisheriger Anknüpfungspunkt für das Investmentsteuergesetz) und der Einführung des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB-E). Es wird eine Anpassung des Investmentsteuergesetzes und insbesondere des steuerlichen Anwendungsbereiches vorgenommen. Das AIFM-StAnpG wurde am 15.03.2013 in erster Lesung im Bundestag beraten. Der Bundesrat hatte am 22.03.2013 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verabschiedet, zu der die Gegenäußerung der Bundesregierung vorliegt. Am 17.04.2013 fand im Finanzausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Gesetzentwurf sowie der Stellungnahme des Bundesrates statt. Andreas Schulz von Deloitte aus München wurde vom Finanzausschuss als Sachverständiger geladen.

Anhörung Finanzausschuss Bundestag

Investmentsteuergesetz
Schwerpunkt der Anhörung im Investmentsteuergesetz waren die steuerliche Behandlung der Investmentkommanditgesellschaft, die Regelungen zu Kapital-Investitionsgesellschaften, die Ausschüttungsreihenfolge und die Übergangsregelungen. Die Investmentkommanditgesellschaft wird vermutlich nur dann als Investmentfonds qualifizieren können, wenn sie sich auf das Pension Pooling beschränkt. Hierzu wurden in der Anhörung entsprechende Vorschläge unterbreitet. Bei der Kapital-Investitionsgesellschaft wurden von den Sachverständigen zwar Bedenken gegen eine Pausschalbesteuerung vorgetragen und Änderungsvorschläge unterbreitet. Ob es hier noch zu Änderungen kommt, ist offen. Die Ausschüttungsreihenfolge wird kommen. Wir haben auf noch vorzunehmende redaktionelle Änderungen hingewiesen und den Vorschlag unterbreitet die Möglichkeit zur Ausschüttung von Abschreibungsbeträgen und Bezügen aus Kapitalmaßnahmen deutlich zu regeln. Diese Vorschläge wurden von anderen Sachverständigen unterstützt. Bei der Übergangsregelung wird es vermutlich zu einer zeitlichen Begrenzung kommen.

Einkommensteuergesetz
Ein weiterer Punkt in der Anhörung war die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagene steuerliche Regelung zur Anschaffung von Verbindlichkeiten. In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat eine Regelung vor, nach der entgegen der jüngsten BFH-Rechtsprechung (I R 102/08 siehe Deloitte Tax-News, I R 72/10 siehe Deloitte Tax-News, I R 69/11 siehe Deloitte Tax-News) der Erwerber der Verbindlichkeit in der ersten nach der Übernahme aufzustellenden Bilanz die Ansatzverbote, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalte zu beachten hat, die auch für den ursprünglich Verpflichteten gegolten haben. Im Falle einer Konzernzugehörigkeit sowohl des ursprünglich Verpflichteten als auch des Beitretenden soll zusätzlich der beim ursprünglich Verpflichteten der durch gewinnwirksame Ausbuchung der ursprünglichen Verpflichtung entstandene Verlust nicht zu berücksichtigen sein. Korrespondierend hierzu soll die entsprechende Gewinnerhöhung beim übernehmenden Rechtsträger außer Ansatz bleibt. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung dem Grunde nach zu. Zur Weiterentwicklung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Formulierungen wurden von einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet, die in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden sollen.

Der Vorschlag des Bundesrates wurde neben dem Bundesverband der Deutschen Industrie auch von Deloitte deutlich kritisiert. Der vorliegende Gesetzesvorschlag behebt nicht die Ursache des Problems, sondern er schafft nur weitere Durchbrechungen tragender Grundsätze des Bilanzsteuerrechts (Anschaffungskostenprinzip), die nicht nur rechtspolitisch fragwürdig, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich sind.

Fundstellen

Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG), BR-Drs. 95/13, Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
Bundesrat/Bundesregierung, Stellungnahme und Gegenäußerung zum AIFM-StAnpG, BT-Drs. 17/13036
Deloitte, Stellungnahme zum AIFM-St-AnpG anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss Bundestag

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