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03.12.2013
Unternehmensteuer

AIFM-StAnpG: Verabschiedung durch Bundesrat und Bundestag

Hinweis: Das Gesetz wurde am 23.12.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2013, S. 4318).

Der Bundesrat hat am 29.11.2013 dem AIFM-StAnpG zugestimmt. Einen Tag zuvor hatte der Bundestag den Gesetzesentwurf des Bundesrates vom 08.11.2013 ohne Änderungen beschlossen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit war das Verfahren verkürzt worden. Bis zum Jahresende muss das Gesetz im Gesetzblatt veröffentlicht werden, um noch 2013 in Kraft zu treten.

Hintergrund

Nach dem Scheitern des ersten Anlaufs für das AIFM-StAnpG in der letzten Legislaturperiode wurde mit dem Gesetzesantrag der Länder vom 24.10.2013 ein zweiter Anlauf unternommen. Den Gesetzesentwurf des Bundesrates vom 08.11.2013 für das 2. AIFM-StAnpG hatte die Bundesregierung begrüßt und zur weiteren Beratung und Verabschiedung an den Bundestag weitergeleitet (sieheDeloitte Tax-News). Das AIFM-StAnpG enthält u.a. Änderungen im Investmentsteuerrecht und steuerliche Regelungen zur Verpflichtungsübernahme (siehe im Detail Deloitte Tax-News).
 

Aktuelle Entwicklung

Der Bundestag hat das AIFM-StAnpG am 28.11.2013 in zweiter und dritter Lesung ohne Ausschussberatung beschlossen. Am 29.11.2013 hat der Bundesrat daraufhin dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit war das Verfahren verkürzt worden.

Um noch 2013 in Kraft treten zu können, muss das Gesetz nun bis zum Jahresende im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen zur steuerbilanziellen Behandlung der Verpflichtungsübernahme (§§ 4f und 5 Abs. 7 EStG) wären dann erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem Tag des Beschlusses des Bundestages, mithin nach dem 28.11.2013, enden. Auf Antrag kann § 5 Abs. 7 EStG auch für frühere Wirtschaftsjahre angewendet werden.
 

Fundstellen

Bundestag, Gesetzesbeschluss vom 28.11.2013, BR-Drs. 784/13
Beschluss des Bundesrates vom 29.11.2013, BR-Drs. 784/13 (B)
 

Alle Beiträge zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

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