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27.03.2013
Unternehmensteuer

AmtshilfeRL-UmsG: Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat

Aktueller Hinweis:

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat seine Beratungen u.a. zum AmtshilfeRL-UmsG, die am 23.04.2013 stattfanden, ohne Ergebnis vertagt. Sie werden am 05.06.2013 fortgesetzt. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat kann damit frühestens am 07.06.2013 erfolgen.

Der Bundesrat ist den Empfehlungen der Ausschüsse am 22.03.2013 nachgekommen und hat beschlossen, zum AmtshilfeRL-UmsG den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Nach den Vorstellungen des Bundesrates ist das Gesetz um Maßnahmen zur Verhinderung ungewollter Steuergestaltungen und damit verbundener Steuermindereinnahmen zu ergänzen. Hierbei handelt es sich um die bereits in der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum JStG 2013 enthaltenen Maßnahmen.

Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmSG) soll im Wesentlichen das deutsche Steuerrecht an das verbindliche Recht und die Rechtsprechung der Europäischen Union angepasst werden. Es enthält aber auch einige Regelungen des im Bundesrat gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013 (siehe Deloitte Tax-News).

Die erste Lesung zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein AmtshilfeRL-UmsG (BT-Drs. 17/12375) fand am 21.02.2013 statt. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 28.02.2013 unverändert angenommen.

In seinen Empfehlungen an den Bundesrat vom 08.03.2013 sprechen sich der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss dafür aus, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen mit dem Ziel, das AmtshilfeRL-UmsG so zu fassen, dass der Gesetzesbeschluss des Bundestages zum JStG 2013 (BR-Drs. 632/12) einschließlich der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 33/13) umgesetzt wird (ohne steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften) (BR-Drs. 157/1/13).

Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat

Der Bundesrat ist den Empfehlungen der Ausschüsse in seiner Sitzung am 22.03.2013 nachgekommen und hat beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drs. 157/13 (B)). Das Gesetz sei dabei um wichtige Maßnahmen zur Verhinderung ungewollter Steuergestaltungen und damit verbundener Steuermindereinnahmen zu ergänzen.

Das Gesetz solle insbesondere um folgende Maßnahmen ergänzt werden: 

  • Verhinderung der Nichtbesteuerung von Erträgen bei hybriden Finanzierungen (§ 3 Nr. 40 EStG, § 8b Abs. 1 S. 2 KStG) 
  • Verhinderung von Steuergestaltungen bei der Wertpapierleihe (§ 8b Abs. 10 KStG) 
  • Maßnahmen gegen die Monetarisierung von Verlusten (§ 2 Abs. 4 UmwStG) 
  • Maßnahmen gegen Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer (sog. Cash-GmbHs, §§ 13a, 13b ErbStG) 
  • Maßnahmen gegen RETT-Blocker-Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer 
  • Weitere Maßnahmen zur Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 50d Abs. 9 und 10, § 50i EStG)

Der Bundesrat begründet die Ergänzung um diese Maßnahmen mit der, bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines JStG 2013 (BR-Drs. 302/12 (B)) angesprochenen Notwendigkeit, Steuerschlupflöcher zu schließen. An dieser Notwendigkeit hätte sich seither nichts geändert.

Fundstellen
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat vom 22.03.2013, BR-Drs. 157/13 (Beschluss)
Empfehlungen der Ausschüsse zum AmtshilfeRL-UmsG vom 08.03.2013, BR-Drs. 157/1/13

Weitere Beiträge  
Bundestag verabschiedet AmtshilfeRLUmsG, siehe Deloitte Tax-News
JStG 2013: Umsetzung Vermittlungsergebnis offen, siehe Deloitte Tax-News
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum JStG 2013, BR-Drs. 632/12

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