Der BFH hat zu der umstrittenen Frage der unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch Stellung genommen. Höchstrichterlich geklärt ist nun, dass eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nur zulässig ist, wenn nicht nur die Vermögenssubstanz der betrieblichen Sachgesamtheit übertragen wird, sondern der Übertragende zudem seine betriebliche Einkünfteerzielung aus ihr aufgibt.
BFH, Urteil vom 29.01.2025, X R 35/19
Strittig war die steuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch.
Der BFH hat hierzu die folgenden wesentlichen Grundsätze aufgestellt:
Ergänzende Hinweise des BFH:
§ 7 Abs. 1 EStDV a.F./seit 1999 § 6 Abs. 3 S. 1 EStG
Streitjahre 2004-2008
Finanzgericht Münster, 20.09.2019, 11 K 4132/15 E,G, EFG 2020, S. 255
BFH, Urteil vom 29.01.2025, X R 35/19, lt. BMF zur Veröffentlichung im BStBl. II vorgesehen
BFH, Urteil vom 25.01.2017, X R 59/14, BStBl. II 2019, S. 730
BFH, Urteil vom 08.08.2024, IV R 1/20, BStBl. II 2025, S. 122
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