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07.01.2016
Unternehmensteuer

BMF: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG - 2016

Das BMF hat den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren für die Bewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens bekanntgegeben. Entsprechend den Berechnungen der Deutschen Bundesbank beträgt der Basiszins 1,10 Prozent.

Hintergrund

Zur Ermittlung des gemeinen Werts von nicht börsennotierten Anteile an Kapitalgesellschaften und (Anteilen an) Betriebsvermögen kann das sogenannte „vereinfachte Ertragswertverfahren“ nach § 200 BewG angewendet werden. Dafür ist grundsätzlich der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag (§§ 201, 202 BewG) mit dem Kapitalisierungsfaktor i.S.d. § 203 BewG zu multiplizieren. Der Kapitalisierungsfaktor setzt sich aus einem Basiszins und einem Zuschlag von 4,5 Prozent zusammen.

Gemäß § 203 Abs. 2 BewG ist dieser Basiszins aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Der maßgebende Zinssatz ist für alle Wertermittlungen auf Bewertungsstichtage in diesem Jahr anzuwenden und wird vom BMF im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Für das Jahr 2015 betrug der Basiszins 0,99 Prozent. (siehe Deloitte Tax-News)

Verwaltungsanweisung
Auf Grundlage der Berechnungen der Deutschen Bundesbank auf den 04.01.2016 beträgt für das Jahr 2016 der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren 1,10 Prozent.

Betroffene Norm (Pflicht)
§ 203 Abs. 2 BewG

Fundstelle
BMF, Schreiben vom 04.01.2016, IV C 7 - S 3102/07/10001

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