Das BMF hat am 30.11.2017 das finale Schreiben zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung, also der Anwendung der Regelungen in § 4f und § 5 Abs. 7 EStG veröffentlicht.
Der BFH ging – entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 16.12.2005 sowie vom 24.06.2011) – davon aus, dass die Ansatzverbote und Bewertungsvorbehalte beim Erwerber durch das Anschaffungskostenprinzip verdrängt werden, der Erwerber die erworbenen Schulden also mit den „Anschaffungskosten“ oder einem höheren Teilwert ausweisen könne (Urteile vom 14.12.2011, siehe Deloitte Tax-News und vom 12.12.2012, siehe Deloitte Tax-News). Der Gesetzgeber hat diese Rechtsprechung im Rahmen des AIFM-Steueranpassungsgesetzes durch Einführung der Vorschriften der § 4f EStG (für den Übertragenden) und § 5 Abs. 7 EStG (für den Übernehmenden) „korrigiert“. Diese Vorschriften, die grundsätzlich erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden sind, die nach dem 28.11.2013 enden, regeln die ertragsteuerlichen Folgen von Schuldübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen bei Passivierungsbeschränkungen unterliegenden Verpflichtungen. Nach der Neuregelung hat der Übernehmer einer Verpflichtung die gleichen Bilanzierungsvorschriften zu beachten, die auch für den ursprünglich Verpflichteten gegolten haben.
Am 22.11.2016 hatte das BMF bereits den Entwurf für ein Schreiben zur Anwendung von § 4f und § 5 Abs. 7 EStG veröffentlicht (siehe Deloitte Tax-News). Das finale BMF-Schreiben vom 30.11.2017 entspricht im Wesentlichen der Entwurfsfassung, sodass wir auf unsere diesbezügliche Darstellung verweisen.
Das finale Schreiben enthält vor allem folgende Klarstellungen/Ergänzungen bzw. Änderungen:
Weitere wesentliche Aspekte, die bereits im Entwurfsschreiben enthalten waren:
Wie bereits im Entwurfsschreiben ausgeführt, gilt für Wirtschaftsjahre, die vor dem 29.11.2013 enden:
§ 4f EStG, § 5 Abs. 7 EStG
BMF, Schreiben vom 30.11.2017
BFH, Urteil vom 14.12.2011, I R 72/10, siehe Deloitte Tax-News
BFH, Urteil vom 12.12.2012, I R 69/11, siehe Deloitte Tax-News
BFH, Urteil vom 26.04.2012, IV R 43/09, siehe Deloitte Tax-News
BMF, Entwurfsschreiben vom 22.11.2016, IV C 6 - S 2133/14/10001, siehe Deloitte Tax-News
BMF, Schreiben vom 24.06.2011, BStBl. I 2011, S. 627
BMF, Schreiben vom 16.12.2005, BStBl. I 2005, S. 1052
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