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URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/bundesrat-finanzausschuss-empfiehlt-eine-vielzahl-von-aenderungen-zum-zollkodex-gesetz.html
07.11.2014
Unternehmensteuer

Zollkodex-Gesetz: Bundesrat beschließt Stellungnahme

Aktuell: Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt. Die Zustimmung ging mit einer Protokollerklärung der Bundesregierung einher. Siehe Deloitte Tax-News 
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Aktuell:
Am 07.11.2014 hat der Bundesrat überwiegend die Empfehlungen der Ausschüsse in seine Stellungnahme übernommen. Lediglich die Empfehlungen Nr. 57 (Änderungen bei INVEST-Zuschüssen und Wagniskapital) sowie Nr. 60 (Prüfbitte hinsichtlich steuerlicher Forschungsförderung für KMU) wurden nicht aufgegriffen. Damit beinhaltet die Stellungnahme des Bundesrates auch die Vorschläge des Finanzausschusses zur teilweisen Umsetzung der OECD-Vorschläge gegen hybride Gestaltungen (siehe Deloitte Tax-News).
Bundesrat, Stellungnahme vom 07.11.2014, BR-Drs. 432/14 (B)
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In den Empfehlungen der Ausschüsse vom 24.10.2014 hat der Finanzausschuss dem Plenum des Bundesrates eine Vielzahl von Änderungen am Regierungsentwurf zum Zollkodex-Gesetz empfohlen. Dies betrifft u.a. erste nationale Maßnahmen zur Umsetzung der OECD-Ergebnisse zu BEPS wie auch schon früher unterbreitete Bundesrats-Vorschläge (Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Streubesitz, Klarstellung in § 1 Abs. 2a GrEStG).

Hintergrund

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sollen die betroffenen Regelungen der Abgabenordnung rechtzeitig an die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.10.2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union angepasst werden. Der bisherige Zollkodex soll zum 01.05.2016 durch den neuen Zollkodex ersetzt werden. Ferner sind Anpassungen des Steuerrechts an die Rechtsprechung des EuGH und BFH sowie Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens und Vereinfachung im Besteuerungsverfahren vorgesehen.

Nach dem Referentenentwurf vom 26.08.2014 (siehe Deloitte Tax-News) wurde am 18.09.2014 der Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax-News) verabschiedet. Für den 07.11.2014 ist der Beschluss des Bundesrates über seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf vorgesehen.

Empfehlungen der Ausschüsse

In Vorbereitung auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 07.11.2014 haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen zusammengetragen und am 24.10.2014 veröffentlicht. Wichtige Vorschläge des federführenden Finanzausschusses an den Bundesrat wären:

  • Einführung eines neuen § 4 Abs. 5a EStG
    Mit dem neuen § 4 Abs. 5a EStG (siehe Deloitte Tax-News) sollen Teile der OECD-Empfehlungen (siehe Deloitte Tax-News) zur Bekämpfung hybrider Gestaltungen umgesetzt werden. Da die OECD-Arbeiten zu diesem Punkt weitgehend und einvernehmlich abgeschlossen seien, sei nach Auffassung des Finanzausschusses eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar.
     
  • Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen (§ 8b Abs. 4 KStG)
    Die Bundesregierung soll gebeten werden, zu untersuchen, ob eine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen eingeführt werden sollte.
     
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Konzernklausel bei § 8c KStG
    Entsprechend der Intention der Konzernklausel solle der Gesetzestext dahin verändert werden, dass – neben dem bereits festgelegten Fall – auch dann kein schädlicher Beteiligungserwerb vorliegen soll, wenn an dem übertragenden Rechtsträger der Erwerber oder an dem übernehmenden Rechtsträger der Veräußerer zu jeweils 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist.
    Die Neuregelung soll rückwirkend auf schädliche Beteiligungserwerbe, die nach dem 31.12.2009 stattfanden, angewendet werden. Da es sich um eine begünstigende Regelung handelt, ist die Rückwirkung verfassungsrechtlich unproblematisch.
     
  • Begrenzung der Möglichkeit zur Gewährung „anderer Gegenleistungen“ bei Umwandlungen (§§ 20 Abs. 2 u. 21 Abs. 1 UmwStG)
    Die Möglichkeit von Umwandlungen zum Buchwert soll bei der Gewährung „anderer Gegenleistungen“ (als Anteilen) eingeschränkt werden und nur noch möglich sein, wenn der gemeine Wert der anderen Gegenleistungen nicht höher ist als 10% des Buchwertes des eingebrachten Betriebsvermögens.
     
  • Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG)
    Der Finanzausschuss empfiehlt durch eine Ergänzung des § 1 Abs. 2a GrEStG die vom BFH (vgl. Urteil vom 24.04.2013, siehe Deloitte Tax-News) aufgezeigte gesetzliche Regelungslücke für die mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse zu schließen. Die zivilrechtlichen, insbesondere auch gesellschaftsrechtlichen Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften sollen in gesetzlich eindeutiger Sicht bei der Beurteilung sowie bei der Bemessung des Quantums der mittelbaren Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft wieder in Abhängigkeit von der Rechtsform der die Beteiligung vermittelnden Gesellschaft berücksichtigt werden.
    Hinweis: Diese Änderung war bereits im Referentenentwurf (siehe Deloitte Tax-News) vorgesehen, wurde jedoch im Regierungsentwurf nicht berücksichtigt (siehe Deloitte Tax-News).
     
  • Änderung der Vorschrift zu Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, § 4f EStG:
    Durch eine Neufassung von § 4f Abs. 2 EStG sollen Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen in Zukunft gleich behandelt werden. Bislang werden Erfüllungsübernahmen teilweise anders behandelt (z.B. keine Ausnahmen bei der Aufwandsstreckung), siehe zur Einführung des § 4f EStG Deloitte Tax-News


Weitere Themen der Empfehlungen der Ausschüsse sind:

  • Bewertung der Privatentnahmen bei Nutzung eines Elektro/Hybrid-Autos (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
  • Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle für die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn von 150 EUR auf 110 EUR für alle noch offenen Fälle; ab dem 01.01.2015 soll eine Wesentlichkeitsschwelle von 150 EUR gelten (§ 19 EStG)
  • Gesetzliche Bestimmung, dass Gutscheine, die auf einen Geldbetrag lauten, keine Sachbezüge sondern „Einnahmen in Geld“ sind (§ 8 Abs. 1 EStG)
  • Wegfall des Bewertungswahlrecht für Sachbezüge durch Streichung von § 8 Abs. 3 EStG, gesetzliche Definition eines Verbraucherpreises als Maßstab
  • Wegfall des Wahlrechts zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt Abgeltungsteuer, wenn der Beteiligte keinen „maßgeblichen unternehmerischen Einfluss“ auf die Kapitalgesellschaft ausüben kann, § 32d Abs. 2 EStG
  • Weitere Anpassungen beim Inlandsbegriff (§ 1 Abs. 1 S. 2 EStG, § 1 Abs. 3 KStG, § 2 Abs. 7 Nr. 1 GewStG)
  • Verschiedene Regelungen zu steuerfreien Einnahmen (u.a. für Betreuung, private Nutzung überlassener Telekommunikationsgeräte)
  • Überarbeitung der gesetzlichen Änderungen der Besteuerung nach Durchschnittssätzen aus dem Regierungsentwurf gefordert (13a EStG)
  • Änderungen bei der Besteuerung thesaurierter Gewinne (§ 34a EStG)
  • Festschreibung, dass Kreditinstitute der Auffassung der Finanzverwaltung bei der Erhebung der Abgeltungsteuer zu folgen haben (§ 44 Abs. 1 EStG)
  • Änderungen bei der Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 44a) und Erstattung der Kapitalertragsteuer (§ 44b EStG) 
  • Änderung der GewSt-Zerlegung bei Betrieben, die (fast) ausschließlich erneuerbare Energien erzeugen, § 29 Abs.1 GewStG
  • Regelungen zum Leistungsort und der Steuerschuldnerschaft im UStG
  • Klarstellungen zum Investmentsteuergesetz
  • Änderungen des BewG

 

Die nächsten Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates ist für den 07.11.2014 vorgesehen. Wenn der Bundesrat die Empfehlungen übernimmt, könnte am 12.11.2014 die Gegenäußerung der Bundesregierung erfolgen.

Fundstellen

Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse vom 24.10.2014, BR-Drs. 432/1/14 
Bundesrat, Beschluss vom 07.11.2014, BR-Drs. 432/14 (B)

Weitere Fundstellen

OECD: Präsentation der ersten Ergebnisse zum Aktionsplan gegen BEPS, siehe Deloitte Tax-News 
Referentenentwurf: Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 26.08.2014, Deloitte Tax-News
Zollkodex/JStG: Bundeskabinett verabschiedet Regierungsentwurf, siehe Deloitte Tax-News

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