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10.07.2024
Unternehmensteuer

Wirtschaftsinitiative zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland: steuerliche Aspekte

Die Bundesregierung hat am 05.07.2024 mit ihrer Wirtschaftsinitiative ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das der deutschen Wirtschaft Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben soll und den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig stärken soll.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat sich am 05.07.2024 zur Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 sowie eine umfassende Wachstumsinitiative geeinigt. Die technische Umsetzung und Ressortabstimmung des Haushaltsentwurfs 2025 und Finanzplans bis 2028 erfolgt bis zur Kabinettbefassung am 17.07.2024.

Die Bundesregierung hat sich auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt, das der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben soll. Vor allem aber soll mit den beschlossenen Maßnahmen das langfristige Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft substantiell erhöht und so der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft nachhaltig gestärkt werden.

Wirtschaftsinitiative

Das Maßnahmenpaket der Wirtschaftsinitiative sieht folgende steuerliche Maßnahmen vor:

Verbesserung der Abschreibungsbedingungen

  • Verlängerung der degressiven Abschreibung bis 2028 und Erhöhung des Satzes von 20 % auf 25 %
  • Reform der Sammelabschreibungen durch Einstieg in die Pool-Abschreibung (Anhebung auf 5.000 €)

Ausweitung der Forschungszulage

  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage um weitere 2 Mio. € auf 12 Mio. €
  • Die maximale Zulage würde sich dadurch pro Jahr auf 3 Mio. € und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf 4,2 Mio. € erhöhen

Vermeidung von kalter Progression

  • Vermeidung der Effekte der kalten Progression auch für die Jahre 2025 und 2026 und entsprechende Verschiebung der Tarifeckwerte

Förderung der Elektromobilität

  • Einführung einer zum 01.07.2024 rückwirkenden Sonder-Abschreibung für Unternehmen für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge die für Neuzulassungen bis Ende 2028 gilt
  • Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 € auf 95.000 € bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge
  • Steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen, insb. bei der Kfz-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung.

Abbau von Bürokratie und Vereinfachung des Steuerrechts

  • Jährliche Vorlage eines Bürokratie-Entlastungsgesetz
  • Vereinfachung des Steuerrechts durch Reduzierung des Aufwands für Bürger:innen und Unternehmen sowie durch Erleichterung des digitalen Zugangs zum Steuerrecht
  • Die Bundesregierung wird die für Juli erwarteten Vorschläge der Experten-Kommissionen „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ prüfen und bei positivem Ergebnis noch in diesem Jahr in einem Gesetzesvorhaben umsetzen.

Berücksichtigung von Mehrarbeit

  • Steuer- und Beitragsfreistellung von Zuschlägen für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.
  • Steuerliche Begünstigung von Prämien, die Arbeitgeber für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zahlen

Stärkung der Frauenerwerbstätigkeit

  • Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV
  • Prüfung, wie diese Umsetzung möglichst zeitnah und deutlich schneller als bis zum bisher avisierten Jahr 2030 erfolgen kann

Steuerliche Begünstigung der Arbeitsaufnahme in Deutschland für ausländische Fachkräfte

  • Neu zugewanderte Fachkräfte sollen in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen können. Für diese Freistellung soll eine Unter- und Obergrenze für den Bruttolohn definiert werden. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von VC-Investments

  • Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, und damit auch in VC-Fonds
  • Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese re-investiert werden („Roll-Over“)

Verwirklichung der Kapitalmarktunion

  • Harmonisierung der relevanten Aspekte des Insolvenz-, Vertrags- und Steuerrechts

Einführung einer neuen Rechtsform

  • Schaffung einer neuen geeigneten Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt
  • Diese soll Unternehmen insbesondere weitere Optionen im Kontext der Welle ungeklärter Nachfolgen bieten
  • Die Bundesregierung wird hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Deutschen Bundestag einbringen.

Verlängerung der Stromsteuersenkung und Strompreiskompensation

  • Dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für den jetzigen Begünstigtenkreis auf das EU-Minimum von 0,50 Euro/MWh (0,05 ct/kWh)
  • Verlängerung der bisher bis 2028 befristete Strompreiskompensation (SPK) bis 2030
  • Die Bundesregierung wird sich gegenüber der neuen EU-Kommission dafür einsetzen, dass mit der SPK noch weitere Bereiche der Wirtschaft entlastet werden können

Fundstellen

BMF, Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland vom 05.07.2024

BMF, Informationen zur Einigung auf den Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 und die Wachstumsinitiative vom 05.07.2024

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