Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/gesetzgebung-jstg2013-im-bundestag-gescheitert-kleine-untstref-findet-zustimmung.html
18.01.2013
Unternehmensteuer

Gesetzgebung: JStG2013 im Bundestag gescheitert, kleine UntStRef findet Zustimmung

Der Bundestag hat sich auf seiner Sitzung am 17.01.2013 mit den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zu verschiedenen Gesetzgebungsverfahren befasst. Das JStG2013 in der Fassung nach Vermittlungsausschuss fand im Bundestag keine Mehrheit. Die kleine Unternehmensteuerreform mit Änderungen zur Organschaft und zum Reisekostenrecht hat dagegen die Hürde Bundestag genommen.

Hintergrund

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am 12.12.2012 Beschlussempfehlungen zu fünf Steuergesetzgebungsvorhaben verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Hierzu zählten das JStG2013, die kleine Unternehmensteuerreform, das Steuerabkommen mit der Schweiz oder das Gesetz zum Abbau der kalten Progression. Der Bundestag hatte die Befassung mit diesen Beschlussempfehlungen auf Anfang 2013 vertagt.

Beschlüsse Bundestag

Der Bundestag hat nun in seiner ersten Sitzung in 2013 am 17.01.2013 den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012 zu dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (kleine UntStRef) zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression und zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zugestimmt. Die Befassung des Bundesrats mit diesen vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen wird voraussichtlich am 01.02.2013 stattfinden.

Die Beschlussempfehlungen zum Steuerabkommen mit der Schweiz sowie zum JStG2013 fanden dagegen keine Mehrheit im Bundestag. Hier stimmten die Regierungsfraktionen dagegen. Das Steuerabkommen mit der Schweiz kann damit als gescheitert angesehen werden. Das Schicksal des JStG2013 ist weiterhin offen. Denkbar ist, dass die Regelungen im JStG2013, die dringend umgesetzt werden müssen z.B. Umsetzung von EU-Vorgaben, Anpassungen an Rechtsprechungsgegebenheiten oder dringend erforderliche gesetzliche Regelungen für die Umsetzung von Besteuerungsverfahren (z.B. ELStAM), in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren oder in einem bereits in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. Ein weiteres Vermittlungsverfahren erscheint unwahrscheinlich. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 01.02.2013 noch einmal mit den ursprünglichen Gesetzesbeschlüssen befassen.

Über die Besteuerung von Streubesitzanteilen wird der Vermittlungsausschuss erstmals am 29.01.2013 beraten. Hinsichtlich der erforderlichen Anpassung der steuerlichen Behandlung von Streubesitzanteilen an europarechtliche Vorgaben waren Bundestag und Bundesrat uneins über die Ausgestaltung einer Neuregelung (siehe hierzu Deloitte Tax News). Der Gesetzgebungsprozess hierzu soll bis März 2013 abgeschlossen sein.

Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012:

Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (Drs. 17/11841)
Gesetz zum Abbau der kalten Progression (Drs. 17/11842)
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Drs. 17/11843)
Steuerabkommen mit der Schweiz (Drs. 17/11840)
JStG2013 (Drs. 17/11844)

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.