Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet, das gezielt die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der deutschen Wirtschaft stärken soll. Hierzu sollen die degressive AfA wiedereingeführt und aufgestockt, der Körperschaftsteuersatz ab 2028 schrittweise auf 10 Prozent gesenkt, die steuerliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen verbessert und die Forschungszulage attraktiver werden.
Das Bundeskabinett hat am 04.06.2025 den Regierungsentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland verabschiedet. Mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen sollen gezielt die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Es werden erste Maßnahmen des Koalitionsvertrages (siehe Deloitte Tax-News) von Union und SPD aufgegriffen.
Nach dem Kabinettsbeschluss kann der parlamentarische Gesetzgebungsprozess starten. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat mit Verkürzung von Fristen schon am 13.06.2025 seine Stellungnahme abgeben wird. Der Bundestag befasst sich am 05.06.2025 bereits in erster Lesung mit einem zum Regierungsentwurf gleichlautenden Fraktionsentwurf von Union und SPD. Es findet dann zur Beschleunigung des Verfahrens ein paralleler Prozess statt. Es werden dann im Bundestag beide Gesetzgebungsverfahren zusammen geführt. Am Ende ist geplant, dass die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 27.06.2025 stattfindet. Am 11.07.2025 könnte der Bundesrat dann abschließend zum Gesetz beraten.
CDU/CSU und SPD Bundestagsfraktion, gleichlautender Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, BT-Drs. 21/323
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