Der Bundesrat hat am 09.10.2020 zum Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2020 Stellung genommen. In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat eine Vielzahl von Änderungen vor. Darunter sind Änderungen zu Abschreibungsregelungen oder die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale.
Das Bundeskabinett hat am 02.09.2020 den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Der Gesetzentwurf enthält umfangreichen Gesetzesänderungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts und weiteren Änderungen im Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht sowie weiteren Gesetzen. Diese Änderungen basieren im Wesentlichen auf notwendige Anpassungen durch die EuGH-Rechtsprechung sowie die des Bundesfinanzhofes und die notwendige Umsetzung technischen Regelungsbedarfs.
Zum Regierungsentwurf hat der Bundesrat am 09.10.2020 seine Stellungnahme verabschiedet. Dabei greift er viele Punkte auf, die teilweise bereits auch schon Gegenstand anderer Gesetzgebungsverfahren waren. Zur Stellungnahme des Bundesrates äußert sich im nächsten Gesetzgebungsschritt die Bundesregierung und leitet Stellungnahme und Gegenäußerung für die weitere Beratung an den Bundestag weiter. Der Bundestag hat am 08.10.2020 in erster Lesung den Regierungsentwurf behandelt und zur weiteren Beratung federführend an den Finanzausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss muss für die Berücksichtigung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen diese aktiv als Änderungsanträge zum Regierungsentwurf in seine Beschlussempfehlung aufnehmen.
Der Bundesrat greift in seiner Stellungnahme unter anderem die folgenden Themen auf:
Bundesrat, Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020), BR-Drs 503/20 (B)
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