Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Der Wirtschaftsausschuss hingegen spricht sich für eine Zustimmung des Bundesrates aus.
Der Deutsche Bundestag hatte bereits auf seiner Sitzung am 25.10.2012 das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (sog. kleine Unternehmensteuerreform) beschlossen. Das Gesetz beinhaltet Änderungen im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft, die Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG sowie Vereinfachungen und Vereinheitlichungen im Rahmen des steuerlichen Reisekostenrechts. (siehe Deloitte Tax-News)
Die Ausschüsse des Bundesrates haben nunmehr am ihre Empfehlungen zu dem Gesetzesvorhaben abgegeben. Hieraus sind Tendenzen abzusehen, wie sich der Bundesrat, der sich am 23.11.2012 mit dem Gesetz befassen wird, entscheiden könnte bzw. welche kritischen Punkte des Gesetzesvorhaben noch Gegenstand eines Vermittlungsverfahrens werden könnten.
Der federführende Finanzausschuss empfiehlt, aufgrund der geplanten Staffelung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und der vorgesehenen Anhebung des Verlustrücktrags die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.
Der Wirtschaftsausschuss hingegen empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.
Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates vom 13.11.2012, BR-Drs. 633/1/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, 25.10.2012, BR-Drs. 633/12, Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
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