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04.06.2020
Unternehmensteuer

Koalition einigt sich auf Konjunkturpaket: steuerliche Maßnahmen

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene hat sich am 03.06.2020 auf ein Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket im Volumen von 130 Mrd. Euro geeinigt. Dieses Paket enthält auch einige steuerrelevante Maßnahmen, wie die befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes, einen verbesserten steuerlichen Verlustrücktrag, die befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA oder die Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.  

Hintergrund

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie wurden bereits in allen zentralen Politikbereichen, insbesondere der Steuerpolitik, Maßnahmen umgesetzt, um eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigungen gewährleisten zu können (siehe z.B. Corona-Steuerhilfegesetz in Deloitte Tax-News).

Mit dem Blick nach vorne soll mit einem Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket ein aktiv gestalteter innovativer Modernisierungsschub erzeugt werden. Darüber hinaus sollen bestehende Defizite entschlossen beseitigt werden. Nach den Vorstellungen der Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD soll Deutschland wieder schnell auf einen nachhaltigen Wachstumspfad gebracht werden. Das am 03.06.2020 vom Koalitionsausschuss verabschiedete Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket enthält eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen, die im Folgenden vorgestellt werden.

Massnahmen

  • Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16% und von 7% auf 5% für den Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 (ausführlich hierzu in den Deloitte Tax-News)
  • Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats
  • Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf max. 5 Mio. Euro (10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung). Es soll ein Mechanismus eingeführt werden, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von 2020 und 2021 mit einem Faktor von 2,5 und maximal 25% pro Jahr
  • Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
  • Anhebung des Faktors für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auf das 4fache des Gewerbesteuer-Messbetrags
  • Verbesserung der Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen
  • Anhebung des Freibetrags der Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer (§ 8 GewStG) von 100.000 Euro auf 200.000 Euro
  • Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind. Dieser Bonus soll mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet werden. Er soll nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.908 Euro (§ 24b EStG) auf 4.000 Euro Anhebung des Fördersatzes der steuerlichen Forschungszulage rückwirkend zum 01.01.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen
  • Die Kfz-Steuer soll für Pkw stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet werden.
  • Für die pauschalierte Besteuerung der Privatnutzung von reinelektrischen Dienstwagen soll für den Ansatz des reduzierten Faktors von 0,25% die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben werden.

Fundstelle

Eckpunkte des Konjunkturpakets: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

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