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URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/koalitionsfraktionen-zwoelf-punkte-zur-reform-der-unternehmensbesteuerung.html
16.02.2012
Unternehmensteuer

Koalitionsfraktionen: Zwölf Punkte zur Reform der Unternehmensbesteuerung

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP haben ein Positionspapier mit zwölf Punkten zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts veröffentlicht. Auf Grundlage dieses Positionspapieres soll das BMF einen Gesetzesentwurf zur Reform der Unternehmensbesteuerung erstellen. Dabei soll neben der Vereinfachung des Steuerrechts eine stärkere Angleichung der Unternehmensbesteuerung von Deutschland und Frankreich erfolgen. Im Fokus steht aus deutscher Sicht vor allem die Gruppenbesteuerung von verbundenen Unternehmen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll nach der Sommerpause starten.

Folgende Maßnahmen sind im Positionspapier aufgeführt:

Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen Organschaft

Der Gewinnabführungsvertrag soll als Voraussetzung für eine Ergebnisverrechnung abgeschafft werden. Flankiert soll dies durch die Anhebung der Mindestbeteiligungsquote für die Inanspruchnahme einer Ergebnisverrechnung werden. Im Gespräch ist dabei eine Quote im Bereich 75 bis 95 Prozent. Für die geplante Gruppenbesteuerung kommen Modelle mit Zurechnung des Einkommens zur Gruppengesellschaft oder ein Gruppenbeitragsmodell mit Ergebnisausgleich durch gewinnwirksame Ausgleichsleistungen in Betracht. Die Umstellung soll mit einem ungefähr dreijährigen Vorlauf erst ab 2016 wirksam werden.

Verlustrücktrag

Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag soll von derzeit 511.500 Euro auf 1 Mio. Euro angehoben werden. Gleichzeitig soll das Wahlrecht zur Höhe des Verlustrücktrags gestrichen werden.

Endgültige Verluste

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen Verluste eines inländischen Unternehmens aus dessen ausländischer Betriebsstätte im Inland berücksichtigt werden, soweit sie ansonsten „endgültig“ nicht mehr verrechnet werden können. Die Berücksichtigung endgültiger ausländischer Betriebsstättenverluste soll auf das unionsrechtlich Erforderliche beschränkt werden.

Dividendenbesteuerung

Die korrespondierende Besteuerung (§ 8b Absatz 1 Satz 2 KStG) soll auf sog. „hybride Finanzierungen“ (in betroffenen Staaten unterschiedliche Qualifikation der Kapitalhingabe –Fremdkapital/Eigenkapital) ausgedehnt werden, um Gestaltungsmissbräuche durch Schaffung „weißer Einkünfte“ zu verhindern.

Sondervergütungen an ausländische Mitunternehmer

Die Besteuerung von Sondervergütungen im Inland soll auch für den Fall festgeschrieben werden, dass der Ansässigkeitsstaat des ausländischen Mitunternehmers die Zahlung als Zinseinkunft ansieht und damit ein eigenes Besteuerungsrecht annimmt. Deutschland will jedoch Doppelbesteuerungen vermeiden, soweit aus dem DBA für den Ansässigkeitsstaat keine entsprechende Ausgleichspflicht herzuleiten ist.

Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts – Fahrtkosten

Im Rahmen einer Neufassung und gesetzlichen Definition des Begriffs der regelmäßigen Arbeitsstätte soll künftig nur noch zwischen einer „ersten Tätigkeitsstätte“ mit begrenztem Werbungskostenabzug (Entfernungspauschale) und „anderen Tätigkeitsstätten“ (Auswärtstätigkeit) mit Abzug der tatsächlichen Kosten unterschieden werden.

Vereinfachung bei Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten

Die Staffelung der Mindestabwesenheitszeiten soll bei eintägigen Auswärtstätigkeiten wegfallen, zugleich soll die maßgebliche Abwesenheitszeit angehoben werden. Künftig soll eine Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberleistungen mit typischen Aufwendungen ohne Dokumentation der Abwesenheitszeiten möglich sein. Außerdem sollen die Grundsätze zur Abziehbarkeit von Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung und bei einer länger andauernden Auswärtstätigkeit vereinheitlicht werden.

Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG

Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15a EStG soll auf das steuerliche Kapitalkonto umgestellt (sog. „Steuerbilanzmodell“) werden.

Beschränkung des fremdfinanzierten Beteiligungserwerbs – Leveraged buyout (LBO)

LBO-Gestaltungen sollen durch Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Fremdkapitalkosten verhindert werden, soweit die Zinsschranke nicht eingreift.

Stundungen bei grenzüberschreitenden Entstrickungsvorgängen

In Reaktion auf eine aktuelle EuGH-Entscheidung („National Grid Indus", Zusammenfassung der EuGH-Entscheidung in den Deloitte Tax-News) soll nun gesetzlich geregelt werden, dass die Stundung des Steueranspruchs bei grenzüberschreitenden steuerlichen Entstrickungsvorgängen mit einer Sicherheitsleistung und Verzinsung verbunden werden kann.

Weitere Beschränkung der Wertpapierleihe

Der Anwendungsbereich der Grundsätze der Wertpapierleihe (§ 8b Abs. 10 KStG) soll auf Personengesellschaften als Verleiher ausgeweitet werden.

Monetarisierung von Verlusten

Der Verlustübergang soll auch bei Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft versagt werden.

Fundstelle

Positionspapier: Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts (Internetseite Hartmut Koschyk MdB, Parlamentarischer Staatssekretär BMF)

Weitere Fundstelle

Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung, siehe Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News.

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