Der Bundesrat hat den von den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen initiierten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen. Er enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht unter anderem an europäische Vorgaben anpassen sollen. Insbesondere dient der Gesetzentwurf dazu, die Änderungsvorschläge des ursprünglichen JStG 2013 einschließlich des einvernehmlichen Teilergebnisses des Vermittlungsverfahrens umzusetzen. Die strittige Regelung zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten ist im Entwurf nicht enthalten.
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Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben einen Gesetzesantrag zu dem Entwurf eines JStG 2013 eingebracht. Hiermit soll das einvernehmliche Teilergebnis des Vermittlungsverfahrens zum gescheiterten JStG 2013 umgesetzt werden.
Wegen der Diskussion über die Ausdehnung des steuergünstigen Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften gab es bislang noch keine Einigung zum JStG 2013. In den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses konnte bis auf die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein Einvernehmen über das JStG 2013 erzielt werden. Der Deutsche Bundestag hat dennoch am 17.01.2013 den mehrheitlich vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Einigungsvorschlag vom 13.12.2012 (BT-Drs. 17/11844), der die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einschloss, insgesamt abgelehnt. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag ist bisher nicht erfolgt.
Die Gesetzesinitiative der Länder für ein vom Bundesrat initiiertes Gesetzgebungsverfahren für ein JStG 2013 (ohne Gleichstellung eingetragener Partnerschaften) dient dazu, das einvernehmliche Teilergebnis des Vermittlungsverfahrens zum gescheiterten JStG 2013 umzusetzen. Der Gesetzentwurf kann am 01.03.2013 erstmals im Bundesrat beraten werden. Somit kann es zu zwei parallelen Verfahren kommen, auf der einen Seite, das am 21.02.2013 im Bundestag in erster Lesung beratene Amtshilferichtline-Umsetzungsgesetz, mit Regelungen aus dem gescheiterten JStG 2013 und auf der anderen Seite die Initiative des Bundesrates.
Neben dem Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz – EUAHiG) finden sich in dem Gesetzesantrag insbesondere folgende wesentliche Änderungen des gescheiterten JStG 2013 in der Fassung des Vermittlungsausschusses wieder:
Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht wird in einem eigenen Gesetzesantrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2013 behandelt (BR-Drs. 137/13).
Fundstelle
BR-Drs. 139/13 (Beschluss)
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