Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmensteuer/praxis-forum-1-2010-wachstumsbeschleunigung-kommt-bundesrat-stimmt-gesetz-zu.html
11.01.2010
Unternehmensteuer

Wachstumsbeschleunigung kommt: Bundesrat stimmt Gesetz zu

Nach kontroverser Diskussion im Vorfeld hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2009 am 18.12.2009 dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums seine Zustimmung erteilt. Nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Köhler wurde das Gesetz am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 3950). Gegenüber dem Fraktionsentwurf der CDU/CSU und der FDP vom 09.11.2009 enthält das Gesetz folgende Änderungen (siehe auch Beitrag vom 4.12.2009):

  • Verlustabzug i.S.v. § 8c KStG: Bei der Ermittlung der stillen Reserven, in deren Höhe möglicherweise der Verlustabzug erhalten bleibt, kommt es auf die zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs vorhandenen stillen Reserven des inländischen Betriebsvermögens an. Es ist nur Betriebsvermögen zu berücksichtigen, das der Körperschaft ohne steuerliche Rückwirkung, insbesondere ohne Anwendung des § 2 Abs. 1 UmwStG, zuzurechnen ist.
  • Zinsschranke: Klarstellung bei der Ermittlung des fiktiven EBITDA-Vortrages, der für jedes Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2006 beginnt und vor dem 01.01.2010 endet, gesondert ermittelt werden muss.
  • Grunderwerbsteuerbefreiung für Umstrukturierungen: Eine Ausweitung der Befreiung ist auch auf Umstrukturierungen vorgesehen, bei denen es zu einem grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgang durch eine Änderung der Gesellschafterstruktur einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) kommt. Umwandlungen in der EU und dem EWR sollen entsprechend ebenfalls begünstigt werden. In das Gesetz wurde eine Eingrenzung auf Konzernsachverhalte aufgenommen. Danach sind nur Umwandlungsvorgänge begünstigt, an denen ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Abhängig ist dabei eine Gesellschaft, an der das herrschende Unternehmen innerhalb von fünf Jahren vor und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 Prozent ununterbrochen beteiligt ist.
  • Änderung der Verschonungsregelung für Erbschaftsteuer: Die Änderungen im Rahmen der Verschonungsregelungen sollen rückwirkend für Erwerbe Anwendung finden, für die nach dem 31.12.2008 die Steuer entsteht. Die rückwirkende Anwendung gilt auch in den Fällen, in denen das Wahlrecht zur Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts für Erbfälle der Jahre 2007 und 2008 in Anspruch genommen wurde.
  • Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungsleistungen: Der ermäßigte Steuersatz soll sich ausschließlich auf die Vermietungsleistung beschränken. Somit fällt zum Beispiel das Frühstück im Rahmen einer Hotelübernachtung ausdrücklich nicht unter die Ermäßigung.

Eine ausführliche Darstellung der Maßnahmen finden Sie in unserem praxis-forum Alert! vom 04.12.2009.

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.