Aktuell: Der Bundesrat hat am 08.07.2016 dem Gesetz zugestimmt. (siehe Deloitte Tax-News)
Der Bundestag hat am 09.06.2016 das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf enthält das verabschiedete Gesetz einige Änderungen, die insbesondere auf Vorschläge des Bundesrates zurückgehen.
Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner am 22.04.2016 verabschiedeten Stellungnahme (siehe Deloitte Tax-News) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung geäußert. Zu den Vorschlägen des Bundesrates hat am 04.05.2016 das Bundeskabinett Stellung genommen (siehe Deloitte Tax-News). Den Abschluss der parlamentarischen Beratungen im Bundestag bildete der Gesetzesbeschluss des Plenums nach 2./3.Lesung des Gesetzentwurfes am 09.06.2016. Das Gesetz wird voraussichtlich am 08.07.2016 im Bundesrat abschließend beraten und mit einer Zustimmung des Bundesrates das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Wie erwartet, wurde die vom Bundesrat gewünschte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz (siehe Deloitte Tax-News) nicht aufgegriffen. Dies zeichnete sich schon mit der Ablehnung der Bundesregierung in der Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates ab (siehe Deloitte Tax-News).
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält gegenüber dem Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax-News) die im Folgenden dargestellten wesentlichen Änderungen.
Finanzausschuss Bundestag, Beschlussempfehlung, BT-Drs. 18/8739 (mit diesen empfohlenen Änderungen wurde das Gesetz angenommen)
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