Aktuell: Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt. Die Zustimmung ging mit einer Protokollerklärung der Bundesregierung einher. Siehe Deloitte Tax-News
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Am 04.12.2014 hat der Bundestag die vom Finanzausschuss vorgeschlagene Fassung des Zollkodex-Gesetzes verabschiedet. Darin enthalten sind auch die 15 Änderungsempfehlungen des Finanzausschusses, die vor allem auf die Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 07.11.2014 (siehe Deloitte Tax-News) zurückgehen. Änderungen hinsichtlich der besonders politisch brisanten Themen, wie die Einführung einer Regelung gegen die Nutzung hybrider Gestaltungen (siehe Deloitte Tax-News) oder die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne bei Streubesitz, wurden nicht berücksichtigt. Der nächste Schritt zur Umsetzung des Gesetzes wäre die Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 19.12.2014.
Nach dem Referentenentwurf vom 26.08.2014 (siehe Deloitte Tax-News) wurde am 18.09.2014 der Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax-News) verabschiedet. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 07.11.2014 (siehe Deloitte Tax-News) folgte am 12.11.2014 die Gegenäußerung der Bundesregierung (siehe Deloitte Tax-News). In 2. und 3. Lesung hat der Bundestag am 04.12.2014 über das Zollkodex-Gesetz beraten und am Ende das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet.
Die Änderungen in der vom Bundestage beschlossenen Gesetzesfassung gegenüber dem Regierungsentwurf gehen vor allem auf Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 07.11.2014 zurück.
Wichtige Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf:
Abgabenordnung
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Nicht berücksichtigte Vorschläge des Bundesrates (siehe Deloitte Tax-News):
Mögliche Änderungen des § 50i EStG waren nicht Teil der Vorschläge des Bundesrates, sie waren jedoch Gegenstand der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf. Hierzu soll es eine ausführliche Prüfung geben.
Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat könnte in seiner letzten Sitzung im Jahr 2014 am 19.12.2014 seine Zustimmung zum vom Bundestag verabschiedeten Gesetze geben. Es kann jedoch auch zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen. Wenn der Bundesrat – obwohl seine wesentlichen Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt wurden – zustimmt, kann das Zollkodex-Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Bundestag, Gesetzesbeschluss, BR-Drs. 592/14
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages, BT-Drs. 18/3441
Zollkodex-Gesetz: Bundesrat beschließt Stellungnahme, siehe Deloitte Tax-News
Zollkodex-Gesetz: Finanzausschuss empfiehlt teilweise Umsetzung der OECD-Empfehlungen gegen hybride Gestaltungen, siehe Deloitte Tax-News
Zollkodex: Bundeskabinett verabschiedet Regierungsentwurf, siehe Deloitte Tax-News
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