Mit dem vom Bundestag am 26.09.2024 vom Bundestag verabschiedeten Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) werden Maßnahmen umgesetzt, um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Die Maßnahmen umfassen Änderungen in mehreren Bereichen, unter anderem im Steuerrecht, insbesondere eine Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen sowie einige Erleichterungen bei umsatzsteuerlichen Pflichten.
Am 13.03.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Regierungsentwurf und eröffnete somit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren (siehe Deloitte Tax-News).
Der Entwurf des BEG IV setzt einen Punkt des Koalitionsvertrags zum Abbau der überflüssigen Bürokratie um und stellt einen Teil des Bürokratieabbaupakets dar, auf das sich das Kabinett bei der Klausur Meseberg am 29./30.08.2023 geeinigt hat. Durch dieses Maßnahmenpaket sollen wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Potenziale gehoben werden, ohne hierbei auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. So sollen insbesondere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht verkürzt werden, Melde- und Informationspflichten abgebaut werden sowie überflüssige Vorschriften gestrichen werden.
Der Bundesrat hat am 26.04.2024 zum Regierungsentwurf Stellung genommen (siehe Deloitte Tax-News).
Am 26.09.2024 hat der Bundestag das Gesetz mit Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet.
Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind im Folgenden kursiv kenntlich gemacht.
Abgabenordnung
Einkommensteuergesetz
Investmentsteuergesetz
Umsatzsteuergesetz
Steuerberatungsgesetz
Grundsteuergesetz
Bewertungsgesetz
Voraussichtlich am 18.10.2024 wird der Bundesrat in 2. Beratung sich mit dem Gesetz befassen und sehr wahrscheinlich zustimmen.
Bundestag, Beschlussempfehlung Rechtsausschuss zum Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie, so auch im Bundestag verabschiedetn, BT-Drs. 20/13015
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