Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Pandemie Betroffenen hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Vereinfachungen im Rahmen des Spendenverfahrens veröffentlicht.
In Folge der Covid-19-Pandemie wurden erhebliche Einschränkungen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben verordnet. Dies stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern ein umfangreiches Hilfspaket umgesetzt, das auch steuerliche Komponenten enthält (siehe Deloitte Tax-News)
Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind. Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem BMF-Schreiben die folgenden Vereinfachungen im Spendenverfahren veröffentlicht.
Die Regelungen sollen für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden, gelten.
Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften
Unschädlich für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine für die Corona-Hilfe in Betracht kommenden Zwecke verfolgt oder regional gebunden ist, auch ohne Satzungsänderung:
Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Arbeitslohnspende
Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung sollen diese Lohnteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz bleiben.
Voraussetzung:
Aufsichtsratsvergütungen
Regelungen für Hilfsleistungen
Mittelverwendung
Bundesfinanzministerium, Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene, IV C 4 -S 2223/19/10003
Alle Beiträge in den Deloitte Tax-News zum Thema COVID19
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