Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/verfahrensrecht/finanzministerkonferenz---verschaerfung-bei-der-strafbefreienden-selbstanzeige.html
27.05.2014
Verfahrensrecht

Finanzministerkonferenz: Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige

Aktuell: Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt. Siehe Deloitte Tax-News
--------------------------------------------------------------------------
Die Finanzministerkonferenz hat sich am 09.05.2014 auf Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung geeinigt. Die Verschärfungen betreffen die Höhe der Strafzuschläge, die Hinterziehungszinsen sowie die strafrechtliche Verjährung.

Hintergrund
Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige war seit längerer Zeit Gegenstand politischer Diskussion, um Straffreiheit zu erlangen. Diesem will die große Koalition aus CDU/CSU und SPD Einhalt gebieten. Mit der im Koalitionsvertrag aus November 2013 vereinbarten Fortsetzung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung sollen die bisherigen Regeln einer strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft werden.

Aktuelle Entwicklung
Die Finanzministerkonferenz hat sich am 09.05.2014 auf Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung geeinigt.

Zwar soll die strafbefreiende Selbstanzeige im Grundsatz erhalten bleiben. Allerdings sind folgende Verschärfungen vorgesehen:

  • Absenkung der Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro
  • Für darüber liegende Beträge wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 % (bislang 5 %) von der Strafverfolgung abgesehen (ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro: 15 % Zuschlag, ab 1 Million Euro: 20 %)
  • Ausdehnung der Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung von bisher fünf Jahren auf zehn Jahre

Neben dem hinterzogenen Betrag sollen in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr sofort entrichtet werden müssen, damit Straffreiheit eintritt.

Im Bereich der Anmeldesteuern (insbesondere Lohnsteuer und Umsatzsteuer) soll es eine gesetzliche Klarstellung geben, mit dem Ziel, bestehende praktische und rechtliche Verwerfungen zu beseitigen. Dabei soll insbesondere eine berichtigte oder verspätete Steuer(vor)anmeldung, die keine Jahreserklärung ist, als wirksame Teilselbstanzeige gelten können.

Ein steuerartenübergreifendes Vollständigkeitsgebot wird von der FMK nicht befürwortet.

Betroffene Norm
§ 233a AO

Fundstelle
Pressemitteilung der Finanzministerkonferenz vom 09.05.2014

Alle Beiträge zum Thema Selbstanzeige

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.