Aktuell: Das Gesetz wurde am 22.07.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, BGBl. I 2016 S. 1679 ff..
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens am 17.06.2016 zugestimmt und damit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Neben Regelungen zu Modernisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens enthält das Gesetz weitere Änderungen, u.a. zum steuerlichen Herstellungskostenbegriff und zur verbindlichen Auskunft.
Nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfes des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch das Bundeskabinett am 09.12.2015 (siehe Deloitte Tax-News) hatte der Bundesrat am 29.01.2016 zum Regierungsentwurf Stellung genommen, zu der sich in der Folge die Bundesregierung geäußert hat (siehe Deloitte Tax-News). Der Bundestag hat seine Beratungen am 12.05.2016 mit der 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes und dem Gesetzesbeschluss abgeschlossen. (siehe Deloitte Tax-News) Dem vom Bundestag mit Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf beschlossenen Gesetz hat der Bundesrat am 17.06.2016 seine Zustimmung erteilt. Zum Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens folgt nun die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Mit dem Gesetz soll der erforderliche rechtliche Rahmen für die von der Finanzverwaltung vorgesehenen Verfahrensmodernisierungen bei Technik, Organisation und Personal umgesetzt werden. Dabei stehen der Einsatz der Informationstechnologie sowie die angemessene Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitserwägungen im Besteuerungsverfahren im Fokus.
Regelungen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Bundesrat, Beschluss vom 17.06.2016, BR-Drs. 255/16 (B)
Bundestag, Gesetzesbeschluss vom 12.05.2016, BR-Drs. 255/16
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