Eine Anpassung des deutschen Besteuerungsverfahrens an die technologische Entwicklung sowie in Teilen eine Vereinfachung des Verfahrens wird mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verfolgt. Zum Gesetzentwurf hat der Bundesrat bereits Stellung genommen. Gesetzentwurf, Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung Bundesregierung auf die Bundesratsstellungnahme waren Gegenstand der 1. Lesung im Bundestag am 26.02.2016.
Das Bundeskabinett hat am 09.12.2015 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Im weiteren Gesetzgebungsverfahren nahm am 29.01.2016 der Bundesrat zum Regierungsentwurf Stellung. Zu dieser Stellungnahme hat sich die Bundesregierung geäußert und Regierungsentwurf, Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Der Bundestag hat im Rahmen der 1. Lesung des Gesetzentwurfes diesen in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist bis zur Sommerpause zu rechnen.
Mit dem Gesetzgebungsverfahren soll der erforderliche rechtliche Rahmen für die von der Finanzverwaltung vorgesehenen Verfahrensmodernisierungen bei Technik, Organisation und Personal umgesetzt werden. Dabei stehen der Einsatze der Informationstechnologie sowie die angemessene Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitserwägungen im Besteuerungsverfahren im Fokus.
Nicht alle Vorschläge des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf stimmt die Bundesregierung zu oder stellt eine Prüfung in Aussicht. So teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung des Bundesrates, dass die als Ergänzung der Belegvorhaltepflicht in bestimmten Fällen angeordnete Aufbewahrungspflicht generell zu einer Vereinheitlichung der Dauer der Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen führen soll. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung bei Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahmen Dienstleistungen und der Anrechnung der Kapitalertragsteuer wird nicht als zielführend von der Bundesregierung erachtet. Es wäre keine Harmonisierung der Fristen vorgesehen und der Steuerpflichtige würde individuell über die Vernichtung der Unterlagen entscheiden.
Weitere wesentliche Punkte in Stellungnahme des Bundesrates sind:
Regierungsentwurf mit Stellungnahme Bundesrat (ab S. 133) und Gegenäußerung Bundesregierung (ab S. 147), BT-Drs. 18/7457
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