Mit dem Gesetz soll das Postrecht grundlegend überarbeitet und an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden. Ein herausragendes Ziel ist die flächendeckende, angemessene und ausreichende Gewährleistung von Postdienstleistungen, die den Bedürfnissen einer zunehmend digitalen Gesellschaft entsprechen. Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung sollen sich die Lieferzeiten für Briefe ab 2025 verlängern, von bisher ein bis zwei auf drei bis vier Tage. Daraus resultierend wird die Bekanntgabe-Vermutung für Verwaltungsakte im Steuerbereich entsprechend angepasst.
Am 20.12.2023 hatte die Bundesregierung den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) verabschiedet. Es folgten am 02.02.2024 die Verabschiedung der Stellungnahme im Bundesrat und nach den Beratungen im Bundestag am 13.06.2024 in der 3. Lesung des Bundestages die Verabschiedung des Gesetzes, dem am 05.07.2024 der Bundesrat zugestimmt hat.
Mit dem Gesetz wird das Postrecht aus dem Jahre 1997 grundlegend überarbeitet. Ziel des Gesetzes ist es, auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen. Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung sollen sich die Lieferzeiten für Briefe ab 2025 verlängern, von bisher ein bis zwei auf drei bis vier Tage. Konkret bedeutet dies, dass 95 Prozent aller Briefe nach drei Werktagen und 99 Prozent nach vier Werktagen angekommen sein müssen.
In Reaktion auf diese Verlängerung kommt es zu weiteren Anpassungen in vielen Gesetzen, unter anderem in der Abgabenordnung.
Bundestag, Gesetzesbeschluss vom 13.06.2024
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