Der Bundestag hat im Rahmen seiner Sitzung am 17.03.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Nach einer Expertenanhörung des Finanzausschusses am 21.02.2011 sowie weiterer Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hatte dieser dem Bundestagsplenum Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf vom 14.12.2010 (BT-Drucks. 17/4182) empfohlen. Der Bundestag hat daraufhin das Gesetz mit diesen Änderungen beschlossen. Die Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz ist für den 15.04.2011 geplant.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf haben sich folgende Änderungen ergeben:
Im Ergebnis verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ganz erheblich.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, BT-Drs. 14/4182 vom 14.12.2010, Zusammenfassung hierzu in den Deloitte Tax-News
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, BT-Drs. 17/5067 vom 16.03.2011
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