Die deutsche Bundesregierung hatte das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz im Dezember 2010 auf den Weg gebracht, um den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche weiter voranzutreiben. Der Bundesrat hat am 15.04.2011 keine Einwände geäußert. Das Gesetz ist am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 03.05.2011 in Kraft getreten.
Die Neuregelungen gelten für alle Selbstanzeigen, die nach dem 02.05.2011 bei der zuständigen Finanzbehörde eingegangen sind. Für bestimmte Altfälle enthält das Gesetz eine Vertrauensschutzregelung. Das Gesetz zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sieht unter anderem vor:
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz), BGBl. I 2011, S. 676, Tag der Verkündung: 02.05.2011
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, BT-Drs. 14/4182 vom 14.12.2010, Zusammenfassung hierzu in den Deloitte Tax-News
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, BT-Drs. 17/5067 vom 16.03.2011, Zusammenfassung hierzu in den Deloitte Tax-News
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