Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/verfahrensrecht/steuervereinfachungsgesetz-2011-finanzausschuss-bundesrat-empfiehlt-anrufung-des-vermittlungsausschusses.html
30.06.2011
Verfahrensrecht

Steuervereinfachungsgesetz 2011: Finanzausschuss Bundesrat empfiehlt Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am 23.06.2011 dem Bundesrat empfohlen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Das Steuervereinfachungsgesetz steht auf der Tagesordnung für die nächste Sitzung des Bundesrates am 08.07.2011.

Begründet wird diese Empfehlung unter anderem mit der fehlenden Vereinfachung durch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der gemeinsamen Abgabe der Einkommensteuererklärung für zwei aufeinander folgende Jahre. Vielmehr wird nach der Begründung des Finanzausschusses die gleichzeitige Abgabe von Steuererklärungen für mehrere Jahre den Verwaltungsablauf erschweren und zu Verunsicherung bei den Bürgern führen. Als ein weiterer Grund für seine Empfehlung führt der Bundesrat die mangelnde Vereinfachung durch die Einführung der vorgesehenen Bagatellgrenze für die Gebühren einer verbindlichen Auskunft an. Der Finanzausschuss spricht sich daher für eine Streichung dieser Bagatellgrenze aus.

Zuvor hatte der Bundestag am 09.06.2011 das Gesetz verabschiedet. Ausführlich hierzu in den Deloitte Tax-News.

Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens dürfte sich bei Anrufung des Vermittlungsausschusses bis nach der Sommerpause verschieben.

Fundstelle

Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates zum Steuervereinfachungsgesetz, BR Drs. 360/1/11 vom 23.06.2011

Weiterer Beitrag

Elektronische Rechnungen: Vereinfachung wird zum 01.07.2011 rückwirkend Gesetz (29.09.2011)

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.