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26.10.2010
Transfer Pricing

BMF veröffentlicht endgültige Fassung der Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung

Am 13.10.2010 hat das Bundesministerium der Finanzen die endgültige Fassung der Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung veröffentlicht. Gegenüber der im Juli 2009 veröffentlichten Entwurfsversion der Verwaltungsgrundsätze wurden wie erwartet Änderungen vorgenommen. So wurde die zwischenzeitlich durch gesetzliche Änderung ergänzte sog. „Escape-Klausel“ und das neue Kapitel IX der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien berücksichtigt.

Definition der Begriffe Funktion/ Funktionsverlagerung

Die Definition des Begriffs Funktion ist auch in der finalen Version des BMF-Schreibens sehr breit und sieht eine Atomisierung der Funktion auf kleinstmögliche Einheiten vor. Eine reine Produktsubstitution wird nach wie vor als Funktionsverlagerung betrachtet.

Zusammenhang mit OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, Kapitel IX

Eine Übereinstimmung der Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung und der gesetzlichen Grundlagen mit den entsprechenden Regelungen der OECD (Kapitel IX der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien) ist in wesentlichen Punkten nicht gegeben. So umfassen die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien im Gegensatz zu den deutschen Regelungen keine fiktive Informationstransparenz oder zehnjährige Preisanpassungsmöglichkeit. Eine doppelte ertragswertorientierte Gesamtbewertung sieht die OECD nur in Sonderfällen vor.

Rückwirkung der Regelungen

Während die Entwurfsfassung vom 17.7.2009 alle Regelungen zur Funktionsverlagerung auch für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2007 zur Anwendung kommen lassen wollte, wird nun die Anwendung bestimmter Vorschriften zumindest für Veranlagungszeiträume vor 2008 ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere die Bestimmungen zur Informationstransparenz, zur fiktiven Preisanpassungsklausel, zum Mittelwert im Einigungsbereich und zur regelmäßigen Transferpaketberechnung. Jedoch werden diese Aussagen stark eingeschränkt, indem einige Regelungen trotzdem weiterhin für frühere Veranlagungszeiträume anwendbar sein sollen. Dies betrifft u.a. die Vorschriften zum ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer und zur ertragswertorientierten Gesamtbewertung. Zudem wird die Anwendbarkeit der Preisanpassungsklausel vor 2008 wie bereits in der Entwurfsfassung relativiert.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 13.10.2010, IV B 5 - S 1341/08/10003

Weiterer Beitrag

Neuregelung der Bewertung von Funktionsverlagerungen - Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben

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