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23.10.2012
Transfer Pricing

Länderschwerpunkt: Verrechnungspreise in Indien

Anlässlich der Verabschiedung der indischen APA-Regelungen möchten wir einen kurzen Überblick über die Besonderheiten der indischen Verrechnungspreisregelungen sowie Empfehlungen diesbezüglich geben.

Indien nimmt für global agierende Unternehmen eine immer bedeutendere wirtschaftliche Rolle ein. Somit erfahren auch die indischen Verrechnungspreisregelungen ein erhöhtes Interesse. Obwohl Indien selbst nicht Mitglied der OECD ist, lehnen sich die indischen Verrechnungspreisregelugen insgesamt an die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien an. Zu den technischen Einzelheiten der indischen Advance Pricing Agreement (APA)-Regelungen möchten wir auf den News-Beitrag vom Mai dieses Jahres verweisen. Es gibt aber einige Besonderheiten, die zu beachten sind:

Dokumentation
In Indien besteht die Pflicht zur Erstellung einer zeitnahen Dokumentation, die auf jährlicher Basis erstellt werden muss. Darüber hinaus muss zwingend zum 30.11. eines jeden Jahres ein Formular mit Angaben zu konzerninternen Transaktionen bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Die Nichteinhaltung der Dokumentationsvorschriften ist mit empfindlichen Strafzuschlägen verbunden.

Ökonomische Analyse
Indische Steuerbehörden akzeptieren keine Bandbreitenbetrachtung auf Basis des international anerkannten interquartilen Median-Konzepts. Anstelle einer Bandbreite wird in Indien auf das arithmetische Mittel abgestellt. Schwankungen werden (wenn überhaupt) in einem sehr engen Korridor von 5 % akzeptiert. Des Weiteren werden keine Mehrjahresbetrachtungen akzeptiert. Es gibt eine starke Präferenz für rein indische Fremdvergleichsdaten.

Prüfungsklima
Zur Prüfung von VP-Themen wurde eine Spezialeinheit in der Finanzverwaltung gegründet, welche sich über die Jahre erhebliche Kompetenzen erarbeitet hat. Die indischen Steuerprüfer gehen vergleichsweise aggressiv vor. So wurde im WJ 2008/09 in mehr als der Hälfte der Prüfungsfälle eine Einkommenskorrektur festgesetzt. Das Anpassungsvolumen betrug zuletzt ca. 7 Mrd. Euro jährlich.

Schwerpunktthemen der Prüfung
Indische Prüfer fokussieren häufig auf Fälle, in denen indische Tochterunternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umlagen oder Marketing/Vertrieb erbringen. Häufig wird die vereinbarte Vergütung (i.d.R. eine Cost plus Vergütung) als zu gering eingeschätzt und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Forderungen der indischen Finanzverwaltung liegen erfahrungsgemäß bei einem Kostenaufschlag von 30-40 %. In den bisher durchgeführten Verständigungsverfahren zeigt sich, dass Indien sich mit Aufschlagsätzen von 15-25 % durchsetzt.

Streitbeilegung
Unstimmigkeiten zwischen Steuerzahler und Steuerbehörden werden oftmals vor Gericht getragen. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen. Zum einen haben die lokalen Field Officer vor Ort keine Vollmacht, um selber einen Kompromiss mit dem Steuerzahler zu schließen. Zum anderen sind Gerichtsverfahren nur mit sehr geringen Gebühren verbunden. Allerdings dauern Gerichtsverfahren sehr lange und ihr Ausgang ist ungewiss. Vor diesem Hintergrund bieten Competent Authority Procedures eine gute Alternative. Insbesondere die neu eingeführten Regelungen zu APA-Verfahren sind mit erheblichen Hoffnungen verbunden. Dies gilt insbesondere für deutschstämmige Unternehmensgruppen, da entsprechende Schiedsverfahren aufgrund von Verrechnungspreisanpassungen nicht unter den Art. 25 zu Verständigungsverfahren des DBA mit Indien fallen.

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