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URL: http://www.deloitte-tax-news.de/transfer-pricing/oecd-diskussionspapier-zur-verrechnungspreisdokumentation-inkl-country-by-country-reporting-veroeffentlicht.html
10.02.2014
Transfer Pricing

OECD: Diskussionspapier zur Verrechnungspreisdokumentation inkl. Country-by-Country Reporting veröffentlicht

Am 30.01.2014 hat die OECD ein Diskussionspapier zur Verrechnungspreisdokumentation inkl. Country-by-Country Reporting veröffentlicht. Die Aktivitäten erfolgen im Rahmen des „BEPS Action Plan“ der OECD.

Hintergrund

Am 19.07.2013 hatte die OECD ihren Aktionsplan zu BEPS der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe Deloitte Tax-News). Darin enthalten war die Absicht, die Regelungen für die Verrechnungspreisdokumentation zu verbessern um die Transparenz zu erhöhen. 

Aktuelle Entwicklung

Am 30.01.2014 wurde ein Diskussionspapier zur Verrechnungspreisdokumentation inkl. Country-by-Country Reporting veröffentlicht, das eine Neufassung von Kapitel 5 der Verrechnungspreisleitlinien der OECD beinhaltet. Die OECD erbittet Stellungnahmen bis zum 23.02.2014.

Wichtige Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation
An die Verrechnungspreisdokumentation seien drei Anforderungen zu stellen:

  • Finanzverwaltungen sollen die Informationen erhalten, die notwendig sind, um Risikoüberprüfung der Verrechnungspreise durchzuführen
  • Steuerpflichtige sollen sicherstellen, angemessene Preise und übrige Bedingungen für die Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen festzulegen und ausreichende Informationen über die resultierenden Einkünfte aus diese Transaktionen in ihren Steuererklärungen offenzulegen
  • Finanzverwaltungen sollen die Informationen erhalten, die sie für eine genaue Überprüfung der Verrechnungspreise (im Rahmen einer Außenprüfung) benötigen

Zweigliedriger Ansatz für die Verrechnungspreisdokumentation
Um die o.g. Punkte zu verwirklichen, sieht das Diskussionspapier einen zweigliedrigen Ansatz vor. Die Verrechnungspreisdokumentation soll zu einem aus dem „Master File“ und zum anderen aus dem „Local File“ bestehen.

Das „Master File“ soll bestimmte Standardinformationen zu allen Mitglieder von internationalen Unternehmensgruppen/Konzernen enthalten; dies wären Informationen über

  • Die Organisationsstruktur des Konzerns
  • Die Beschreibung des Geschäftes bzw. der Geschäfte des Konzerns
  • Die immateriellen Wirtschaftsgüter des Konzerns
  • Die finanziellen Aktivitäten im Konzern
  • Die finanzielle und steuerliche Situation des Konzerns

Die Informationen über finanzielle und steuerliche Situation des Konzerns sollen als Country-by-Country Reporting Informationen zur weltweiten Verteilung von Gewinnen, gezahlten Steuern und bestimmten Indikatoren für die Ansiedlung ökonomischer Aktivitäten (Ansiedlung materieller Wirtschaftsgüter, Anzahl der Mitarbeiter und Gesamtkosten der Mitarbeiter) in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, enthalten.

Das „Local File“ soll in erster Linie dazu beitragen, dass der Steuerpflichtige den Nachweis erbringen kann, dass er seine Geschäftsbeziehungen unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes abgewickelt hat.

Mögliche Schwierigkeiten der neuen Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation
Das Diskussionspapier sieht vor, dass dem Steuerpflichtigen keine unverhältnismäßigen Kosten und Umstände bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation entstehen sollen. In zeitlicher Hinsicht wird empfohlen, dass die Verrechnungspreisdokumentation („Master File“ und „Local File“) am besten bis zur Abgabefrist für die Steuererklärungen des fraglichen Jahres erstellt werden soll. Die Anforderungen für die Verrechnungspreisdokumentation von kleinen und mittleren Unternehmen („KMU“) sollten nicht zu hoch sein. Gleichfalls solle die Art der Speicherung/Aufbewahrung keine Rolle spielen, sofern der Steuerpflichtige der Finanzverwaltung die relevanten Informationen unverzüglich in verwertbarer Form bereitstellen kann.

Das „Master Files“ solle grundsätzlich in allen Ländern in englischer Sprache erstellt werden, das „Local File“ sollte dagegen in lokaler Amtssprache verfasst werden.

Um Anreize für eine gute Verrechnungspreisdokumentation zu setzen wird vorgeschlagen, dass Steuerpflichtigen, die in gutem Glauben im Rahmen eines vernünftigen Ausmaßes eine Verrechnungspreisdokumentation erstellt haben, keine nennenswerten Strafen auferlegt werden, wenn sie – entgegen ihrer Annahme – doch keine dem Fremdvergleich entsprechenden Bedingungen vereinbart haben. Eine Anpassung der Verrechnungspreise schließe dies jedoch nicht aus. Eine andere Möglichkeit wäre es, die Beweislast umzukehren, wenn der Steuerpflichtige zeitnah Unterlagen vorlege, die den Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation entsprechen.

Schließlich müsse die vertrauliche Behandlung der Daten durch die Finanzverwaltung gesichert werden.

Umsetzung
Die Umsetzung der Änderungen der Verrechnungspreisdokumentation obliege den nationalen Gesetzgebern. Um Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit des „Master File“ zu erreichen, sollten die Anforderungen der nationalen Anforderung an die Dokumentation den Vorgaben in den Anhängen I bis III entsprechen. Außerdem sollte das „Master File“ von der Muttergesellschaft erstellt und allen nachgeordneten Gesellschaften übermittelt werden, damit sich die nationalen Finanzverwaltungen ihre Anfrage an die nationale Gesellschaften richten können; nicht vorhandene Daten könnten im Wege des Informationsaustausches bezogen werden. 

Anhang
Der Anhang des Diskussionspapiers enthält Erläuterungen zum Master File (Annex I) sowie Local File (Annex II) und ein Muster für das Country-by-Country Reporting (Annex III) einschließlich einer kurzen Erläuterung zur Tabelle.
 

Anmerkungen

Eine Vereinheitlichung von häufig erheblich voneinander abweichenden lokalen Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise ist zu begrüßen. Die im Entwurf vorgesehene Gliederung in einen allgemeinen „Master File“ und landesspezifische „Country Files“ wie schon vom EU Joint Transfer Pricing Forum vorgeschlagen (siehe DOC C 176/3 aus dem Jahr 2006) entspricht der bereits heute verbreiteten Praxis zur Dokumentation. Das nun zusätzlich vorgeschlagene County-by-Country Reporting geht über die bisherigen Anforderungen hinaus. Aus globaler Sicht und für das Verständnis komplexerer Strukturen ist dieses Instrument bestimmt hilfreich. Ebenso wie das Master File / Country File Konzept wird die zunehmende systematisierte und prozessorientierte Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation deutlich. Für die Analyse eines einfachen Routineunternehmens, beispielsweise einer lokalen Vertriebsgesellschaft, die am Ende der konzerninternen Wertschöpfungskette steht, sind jedoch viele der abgefragten Informationen unerheblich. Weder das Wissen um die Ertragslage des Gesamtkonzerns, noch die Ertragslage anderer Einheiten wie Produzenten, Dienstleister oder anderer Vertriebsgesellschaften ist geeignet, einen Rückschluss auf die Fremdüblichkeit der Vergütung der hier betrachteten Vertriebsgesellschaft zu ziehen. Es wäre insoweit wünschenswert klarzustellen, dass der gewählte Dokumentationsansatz dem Einzelfall gerecht werden muss.
 

Fundstelle

OECD, Diskussionspapier vom 30.01.2014 (engl.)
 

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