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01.07.2022
Transfer Pricing

Tax Compliance Systeme im Fokus der Betriebsprüfung: Verrechnungspreise als elementarer Bestandteil innerbetrieblicher Kontrollsysteme

​Das Thema steuerlicher, interner Kontrollsysteme ("IKS") genießt derzeit höchste Priorität. Am 24.02.2022 hat die bayerische Finanzverwaltung in einer Pressemitteilung angekündigt, dass die bayerischen Finanzämter verstärkt moderne Compliance-Systeme bei Betriebsprüfungen einbeziehen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Freistaat Bayern ein Pilotprojekt gestartet, dessen Erkenntnisse dazu dienen sollen, Betriebsprüfungsprozesse durch die Berücksichtigung von IKS effizienter zu gestalten. Welche Bedeutung kommt den Verrechnungspreisen in dieser Angelegenheit zu?

 In der Begründung zur Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) in 2017 hat das BMF als Verordnungsgeber bereits darauf hingewiesen, dass Verrechnungspreisrichtlinien ein wesentliches Element eines innerbetrieblichen Kontrollsystems darstellen können. Das Themenfeld Verrechnungspreise samt hierzu bestehender Richtlinien zu Prozessen sollte daher zentraler Bestandteil interner Kontrollsysteme sein. Ein ausgereiftes System für den Verrechnungspreisbereich kann einerseits eine entsprechende Haftungsentlastung für die verantwortliche Führungskräfte bewirken und andererseits die Effizienz in der täglichen Abwicklungspraxis von Verrechnungspreisprozessen erhöhen.

​Aus Sicht der Verrechnungspreise stellt sich insbesondere die Frage, wie verrechnungspreisbezogene Risiken und geeignete Kontrollmaßnahmen ermittelt und dokumentiert werden können. Um die erforderliche Gründlichkeit und Tiefe der Risikoanalyse zu gewährleisten, ist es notwendig, das unternehmensspezifische Geschäftsumfeld und -modell zu verstehen und bei der Anpassung des Vorgehens im Vorfeld die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Multinationalen Unternehmen ist es zu empfehlen, ihre Verrechnungspreise sorgfältig zu gestalten, zu verwalten und adäquate Richtlinien in ein gruppenweites Tax Compliance Management System (TCMS) zu integrieren.

Fazit

Da die Bedeutungsbeimessung hinsichtlich der Verrechnungspreisrichtlinien durch die Finanzverwaltung künftig steigen wird, sind neben dem Umfang des vorhandenen TMCS besonders dessen Reifegrad und Wirksamkeit von Bedeutung. Auch die Definition klarer Verantwortlichkeiten im Unternehmen ist von Vorteil. Wie die angekündigte verstärkte Berücksichtigung interner Steuerkontrollsysteme in die Betriebsprüfung konkret gestaltet werden soll, bleibt noch abzuwarten. Da das bayerische Pilotprojekt erst vor Kurzem gestartet ist, bleibt auch vorerst unklar, ob sich die damit verbundenen Erwartungen erfüllen werden. In jedem Fall wären beschleunigte Prüfungsverfahren aus Sicht der Verrechnungspreise zu begrüßen und könnten sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch der Betriebsprüfer für mehr Rechtssicherheit und einer langfristig gestärkten Vertrauensbasis sorgen. Aus diesem Grund und in Anbetracht des Ausmaßes der potenziellen Risiken bei Verrechnungspreisen sollten die Verantwortlichen im Unternehmen dringend über eine Ausweitung ihres internen Kontrollsystems auf den Bereich der Verrechnungspreise nachdenken, sofern dies noch nicht geschehen ist. Dabei gilt es auch zu eruieren, inwieweit die erlangten Ergebnisse für die Dokumentationsarbeit eingesetzt werden können.

Fundstelle

​Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung vom 24.02.2022, Nr. 046

Weiterführende Literatur

​Deloitte: Tax-Compliance-Management-Systeme in der Betriebsprüfung

Ihr Ansprechpartner

Dr. Rainer Eismayr
Partner

reismayr@deloitte.de
Tel.: +49 89 29036 8397

Dirk Bickel
Director

dbickel@deloitte.de
Tel.: +49 911 23074 332

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