Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/transfer-pricing/umfangreiche-aenderungen-der-verrechnungspreisregelungen-in-russland.html
23.08.2011
Transfer Pricing

Umfangreiche Änderungen der Verrechnungspreisregelungen in Russland

Am 18.07.2011 hat der russische Präsident Medvedev ein Gesetz verabschiedet, das zu signifikanten Änderungen der russischen Verrechnungspreisregelungen führt. Das Gesetz tritt am 01.01.2012 in Kraft. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen des Gesetzes:

Themenbereich Gesetzliche Regelung
Definition verbundener Unternehmen 11 verschiedene Kategorien verbundener Unternehmen.
Annahme verbundener Unternehmen insbesondere bei Beteiligungen über 25 %.
Möglichkeit der Gerichte, über die im Gesetz hinausgehenden Fälle Verbundenheit von Unternehmen festzustellen.
Verrechnungspreismethoden 5 Standardmethoden (Comparable Profits Method statt TNMM).
Detaillierte Beschreibung, wie Methoden anzuwenden sind.
Relevante Transaktionen, auf welche die neuen Regelungen anzuwenden sind Grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen.
Alle grenzüberschreitenden Warentransaktionen über 60 Mill RUB auf Rohstoffmärkten.
Alle grenzüberschreitenden Transaktionen über 60 Mill RUB mit bestimmten Off-Shore Ländern („Schwarze Liste“ des Finanzministeriums).
Inländische Transaktionen mit verbundenen Unternehmen bei Überschreiten bestimmter Größenkriterien.
Zulässige Informationsquellen für Vergleichsdaten Grundsätzlich müssen Vergleichsdaten von offiziellen und öffentlich zugänglichen Quellen bezogen werden.
Sollten keine ausreichenden Vergleichsdaten in diesen Quellen verfügbar sein, kann auf alternative Quellen, wie z.B. Datenbanken, zurückgegriffen werden.
Ausländische Vergleichsunternehmen sind nur dann zulässig, wenn lokale Daten nicht verfügbar sind.
Verrechnungspreisdokumentation Grundsätzlich muss jedes Unternehmen eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen.
Für die Jahre 2012 und 2013 gelten Übergangsregelungen unter Berücksichtigung bestimmter Größenkriterien.
Prüfung von Verrechnungspreisen durch die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen können die vergangenen 3 Jahre erfassen.
Für die Jahre 2012 und 2013 existieren Übergangsregelungen.
Anpassungen Steuerpflichtige können freiwillige Anpassungen der Verrechnungspreise, d.h. eine Gewinnanpassung nur dann durchführen, wenn dies den Gewinn erhöht.
Ausnahmeregelungen hierzu existieren im Fall von Gegenanpassungen, d.h. wenn der Verrechnungspreis zuvor durch die Steuerbehörden beim Transaktionspartner angepasst wurde.
Strafzuschläge Ab dem Jahr 2014 werden Strafzuschläge in Höhe von 20 % der zusätzlichen festgesetzten Steuerlast erhoben.
Weitere Strafzuschläge werden ab 2017 eingeführt.
Advance Pricing Agreements (APA) Steuerzahler, die bestimmte Größenkriterien überschreiten, können ein APA mit den Steuerbehörden vereinbaren.
Sowohl unilaterale, als auch multilaterale APA sind vorgesehen.
www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.