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04.11.2015
Transfer Pricing

Unter Risikogesichtspunkten: US Finanzbehörden ändern ihren Betriebsprüfungsansatz

Der IRS wird ab 2016 die zu prüfenden Unternehmen an Hand ihrer vermuteten Steuerrisiken auswählen. Dieser risikobasierte Ansatz löst den bisherigen größenorientierten Ansatz ab.

Die US Finanzverwaltung (The Internal Revenue Service, IRS) geht neue Wege. Anstelle einer größenbasierten Auswahl der Prüfungsunternehmen (the large-case audit program, Coordinated Industry Cases, or CIC) setzt man sich nun vielmehr zum Ziel anhand eines risikobasierten Ansatzes die Prüfungshäufigkeit und –intensität zu planen und festzulegen. Im Zuge dessen wird erwartet, dass vornehmlich Fälle von Unternehmen aufgegriffen werden, die Geschäftsbeziehungen über Ländergrenzen hinweg pflegen oder aber innerhalb ihres Konzernverbundes grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen aufweisen. Somit bekommen Betriebsprüfungen nach diesem neuen risikoorientierten Ansatz vermehrt mit Verrechnungspreisfragestellungen ins Zentrum der Prüfungshandlungen. So hat die Steuerbehörde bereits auch erkannt, dass die Mitarbeiter, die traditionell eher nationales US Steuerrecht und dessen Umsetzung und Anwendung ins Zentrum Ihrer Prüfungen gestellt hatten, hier einen Veränderungsprozess einleiten müssen, welcher flankiert sein muss, von tiefgreifender Aus- und Fortbildung im Bereich des internationalen Steuerrechts als auch auf dem Gebiet der Verrechnungspreise. Die US Steuerbehörden befinden sich aktuell in den Bemühungen zur Implementierung dieser Prüfungsschwerpunktänderung, und haben angekündigt, die risikobasierte Unternehmensauswahl im ersten Quartal des Jahres 2016 einzuführen. Die entsprechenden formellen Verwaltungsanweisungen werden veröffentlicht, sobald sie von der zuständigen Behörde finalisiert und genehmigt wurden.

Nichtsdestotrotz besteht bereits ein Prozess, um Steuerpflichtige nach diesem neuen risikobasierten Ansatz zu identifizieren und zu selektieren. Beschrieben wird dieser Prozess als weitgehend virtuell, sich verstärkt der computergestützten Methoden der Datenanalyse (Stichwort „Big Data“) bedienend, was zugleich implizieren mag, dass eine gewisse Form der Objektivität zumindest vorgegeben wird, bei der Auswahl Platz gegriffen zu haben. Darüber hinaus verspricht sich die US Steuerbehörde Effizienzgewinne, unter anderem dadurch, dass diese Selektionsmechanismen weitgehend ohne vor Ort Begutachtungen durchzuführen sind und durch Rechenzentren zentral geleistet werden können. Es folgen mehrstufige Reviews von computergeschulten Experten mit Detailwissen, bevor dann geplant ist, mit den Datensätzen und Ersterhebungen die lokalen Steuerbehörden zu den Fällen der korrespondierenden Steuerpflichtigen für letzte Reviews einzubeziehen. Letztlich vertraut man bei den US Steuerbehörden dann auf sensible Filterstufen in den Computerprogrammen und Algorythmen, um in Frage kommende Auffälligkeiten und Transaktionen möglichst treffsicher herausarbeiten zu können. Welche Fälle dann schließlich in einer Prüfungshandlung enden und einzelnen Teams im Rahmen von Fallzuweisungen anheimgestellt werden, hängt nicht zuletzt von Verfügbarkeiten und Erfahrungen ab.

Eine Schlüsselfunktion als Quelle kommt wohl hierbei den Informationen zu, die die Steuerpflichtigen im Rahmen des Formbogens Uncertain Tax Positions („UTP“) (More Schedule UTP information) bei der Abgabe der Steuererklärung machen müssen. Diese Verpflichtung haben Steuerpflichtige mit Vermögenswerten von mehr als Mio USD 10, was nicht gerade eine große Anzahl von US Corporates von der Verpflichtung befreien dürfte. Anzumerken ist hierbei, dass der von der Abgabe eines UTP-Formbogens befreiende Schwellenwert von Mio USD 100 in 2010 und 2011, bzw. Mio USD 50 in 2012 und 2013 auf Mio USD 10 in 2014 mithin drastisch reduziert wurde, was das Bestreben des IRS widerspiegelt, auch kleine und mittelständische Unternehmen verstärkt der Prüfung zu unterziehen. Nicht überraschend hierbei dürfte sein, dass die US Steuerbehörde angekündigt hat, neben anderen Prüfungsschwerpunkten vor allem Verrechnungspreissachverhalte genauer zu evaluieren. Zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben im Formbogen UTP wird der Steuerpflichtige im Rahmen des Country-by-Country Reportings detaillierte Angaben über seine internationale Ertragslage sowie zu seinen steuerlichen Verhältnissen im Ausland machen müssen. Somit wird der IRS zukünftig unterschiedliche Quellen zur Identifikation möglicher Angriffspunkte im Rahmen von Betriebsprüfungen haben.

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