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27.10.2010
Rechnungslegung

Zölle in der Bilanz

Einleitung

Unternehmen innerhalb der EU stehen stets neuen Herausforderungen im Bereich Import- und Exportcompliance gegenüber. Einfuhrabgaben werden oft nur als Pflicht im Unternehmen wahrgenommen.
Das Zollrecht der EG ermöglicht es jedoch durch die Nutzung verschiedener Zollverfahren und Vereinfachungen, Einfuhrabgaben einzusparen und zu reduzieren. Durch die Inanspruchnahme von Vereinfachungen bei der Einfuhr und bei der Ausfuhr werden neben den Einfuhrabgaben hohe Einsparmöglichkeiten im Rahmen der logistischen Abwicklung ermöglicht. Im Rahmen eines effektiven Kostenmanagements gilt es, die Einsparungen, welche durch o.g. Verfahren realisiert werden, zu identifizieren und im Rahmen eines Kosten-Nutzen-Monitorings zu bewerten.

Zölle in der Rechnungslegung

Steuerrechtlich sind Einfuhrabgaben gem. § 3 Abs.3 AO als Steuern definiert. Die Handelsbilanzierung gemäß HGB sowie auch die internationale Rechnungslegung nach IFRS definieren hingegen Zollabgaben als Kosten. Hierdurch wird eine ergebniswirksame Verbuchung von Einfuhrzöllen über die Bilanzierung impliziert, wobei dies aufgrund der Bilanzierungsvorgehensweise in der Regel weder für interne noch externe Bilanzadressaten sichtbar ist.

Customs Key Data Management

Im Umkehrschluss zur handelsrechtlichen und international üblichen Definition von Zöllen als Kosten, stellt sich nun die Frage, inwiefern „Zoll-Kosten“, welche durch die Nutzung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung oder Vereinfachungen bei der Einfuhr/Ausfuhr nicht entstehen, einer bilanziellen Darstellung würdig sind.

Nutzt ein Unternehmen beispielsweise ein Vereinfachtes Verfahren zur Anschreibung von Einfuhrsendungen, werden logistische Kosten dadurch eingespart, dass durch die der Vereinfachung immanente Gestellungsbefreiung Sendungen direkt am Ort der betrieblichen Buchhaltung des Unternehmens als zollrechtlich angeschrieben gelten. Das Beförderungsmittel kann im obigen Beispiel ohne zeitliche Verzögerungen in der logistischen Lieferkette direkt an den Bestimmungsort befördert werden, ohne einer Gestellung der Waren beim zuständigen Zollamt zu bedürfen. Bemisst man nun die o.g. Einsparungen monetär, unter Berücksichtigung der erforderlichen IT-Landschaft, welche zur Absicherung eines solchen Prozesses erforderlich ist, erhält man ein Einsparpotential, welches zwar vom Unternehmen realisiert wird, jedoch selten erkannt und noch seltener als interne Kalkulationsgrundlage für Management-Entscheidung herangezogen wird.

Unser Ansatz

Die bilanzielle Betrachtung von Zollprozessen, Zollverfahren und Vereinfachungen ermöglicht es uns, im Unternehmen Einsparungen und gegebenenfalls Optimierungsbedarf unter Kostenaspekten zu identifizieren. Neben den Monitoring-Aspekten, die sich hierdurch ergeben, kann bestimmten Zoll-Prozessen und Zoll-Strukturen im Unternehmen hierdurch ein monetärer Wert gegeben und dieser dann ergebniswirksam betrachtet werden.

Unabhängig jeglicher Rechtsform kann die bilanzielle Analyse von o.g. Prozessen und Vereinfachungen auf bestehende Kennzahlensysteme in Unternehmen (z.B. Umsatzrendite, RoCE, RoI) ausgedehnt werden und als Anhaltspunkt für ein effektives Kostenmanagement von Zoll- und Logistikprozessen herangezogen werden.

Nach unserem Dafürhalten sollte die o.g. Analyse desweiteren auch im Rahmen eines effektiven Risk-Managements bei der Beantragung zollrechtlicher Zertifikate (z.B, AEO, C-TPAT) herangezogen werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich zollrechtlicher Bewilligung, welche für die Nutzung von Zollverfahren und Vereinfachungen erforderlich sind, ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung und den dauernden Erhalt dieser Vereinfachungen an die Voraussetzungen für die Beantragung von Sicherheitszertifikaten (v.a. AEO) angeglichen werden.

Unser Customs & Global Trade Team stimmt gerne mit Ihnen mögliche Ansätze zur bilanziellen Evaluierung Ihrer aktuellen oder auch potentiellen Prozesse ab.

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