BMF: Endgültiges ELStAM-Anwendungsschreiben veröffentlicht
Das BMF hat das endgültige Schreiben zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber und Anwendungsgrundsätze für den Einführungszeitraum 2013 veröffentlicht.
Nachdem im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen wurden, müssen die Arbeitgeber ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Ein Abruf erst mit Wirkung ab 2014 ist verspätet.
Das Anwendungsschreiben entspricht im Wesentlichen dem Entwurf vom 02.10.2012 (siehe Deloitte Tax-News). Neu aufgenommen wurden Regelungen zur Lebenspartnerschaft. Für Lebenspartner ist derzeit eine programmgesteuerte Berücksichtigung der für Ehegatten möglichen Steuerklassenkombinationen im ELStAM-Verfahren noch nicht möglich. Auf Antrag stellt das Finanzamt jedoch eine „Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ aus, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs vorzulegen hat.
Fundstellen
BMF, Schreiben vom 25.07.2013, IV C 5 – S 2363/13/10003
Weitere Fundstellen
BMF, Schreiben vom 07.08.2013, IV C 5 - S 2363/13/10003 - 2013/0755076 (Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale)