Lohnsteuerliche Änderungen
- Die Steuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit für das Jahr 2012. Die Lohnsteuerkarte in Papierform entfällt voraussichtlich ab 2013 (ElsterLohn II). Berufseinsteiger (z.B. Auszubildende) erhalten eine Ersatzbescheinigung für das Jahr 2012. Arbeitnehmern ist im Fall eines Jobwechsels die Steuerkarte für das Jahr 2010 auszuhändigen. Änderungen von Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden nur noch durch das Finanzamt vorgenommen.
- Arbeitnehmer Pauschbetrag wurde rückwirkend ab 2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
- Reisekosten:
- Die Auslandspauschalen wurden tw. zum 01.01.2012 angepasst (siehe BMF-Schreiben).
- Die Inlandspauschalen bleiben unverändert.
-- Ein Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. - Es gelten die folgenden Sachbezugswerte, die denen der Sozialversicherung entsprechen (siehe dort), Werte für
Frühstück |
1,57 Euro |
Mittag-/Abendessen |
2,87 Euro |
- Sachbezüge bis 44,00 Euro (pro Monat) sind weiterhin lohnsteuerfrei. Bei Überschreitung muss der gesamte Preisvorteil/Sachbezug versteuert werden. Pauschal besteuerte Sachbezüge sind nicht mit einzubeziehen.
- Versteuerung von Sachzuwendungen gemäß § 37 b EStG – Lohnsteuerprüfungen greifen diese Sachverhalte verstärkt auf. (Beiträge zu § 37b EStG)
- Verzögerungsgeld (2.500,00 bis 250.000,00 Euro) kann bei Betriebsprüfungen (auch Lohnsteuerprüfungen) festgesetzt werden, wenn Unterlagen / Auskünfte nicht oder verspätet vorgelegt werden.
Sozialversicherungsrechtliche Änderungen
Krankenversicherung |
15,50 % (AG trägt 7,3 %, AN trägt 8,2 %) |
Pflegeversicherung |
1,95 % (Zuschlag Kinderlose 0,25 %) |
Rentenversicherung |
19,60 % |
Arbeitslosenversicherung |
3,00 % |
Insolvenzgeldumlage |
0,04 % |
Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 7,3 % wurde zum 01.01.2011 dauerhaft festgeschrieben.
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monatlich |
jährlich |
Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich |
3.825,00 Euro |
45.900,00 Euro |
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 50.850,00 Euro (4.237,50 Euro mtl.).
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle) beträgt: 45.900,00 Euro (3.825,00 Euro mtl.).
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monatlich |
jährlich |
alte Bundesländer |
5.600,00 Euro |
67.200,00 Euro |
neue Bundesländer |
4.800,00 Euro |
57.600,00 Euro |
Mitglieder Privatkassen |
Hälfte des Beitrags; höchstens jedoch |
Krankenversicherung |
279,23 Euro |
Pflegeversicherung |
37,29 Euro |
- Die Höchstverdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt weiterhin bei 400,00 Euro. Minijobber und kurzfristig Beschäftigte sind verpflichtet, weitere geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bekannt zu geben.
- Bei Geringverdienern liegt die Grenze unverändert bei 325,00 Euro. Der Arbeitgeber muss auch den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen.
Sachbezugswerte monatlich
Freie Unterkunft |
212,00 Euro |
Verpflegung (gesamt) |
219,00 Euro |
Frühstück |
47,00 Euro |
Mittag-/bzw. Abendessen |
86,00 Euro |
- Fälligkeit der Beitragsnachweise und der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (gesetzlich fixiert)
Monat |
5. letzter Bankarbeitstag (Nachweis) |
3. letzter Bankarbeitstag (Zahlung) |
Januar |
25. |
27. |
Februar |
23. |
27. |
März |
26. |
28. |
April |
24. |
26. |
Mai |
24. |
29. |
Juni |
25. |
27. |
Juli |
25. |
27. |
August |
27. |
29. |
September |
24. |
26. |
Oktober |
25. (24.) |
29. (26.) |
November |
26. |
28. |
Dezember |
19. |
21. |
- ELENA wurde Ende 2011 eingestellt. Gespeicherte Daten wurden bereits gelöscht.
- Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nach einmaligem Überschreiten der JAEG möglich, wenn diese voraussichtlich auch im Folgejahr überschritten wird.
- Sozialausgleich: da der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0,00 Euro festgesetzt wurde, erfolgt für 2012 kein Sozialausgleich für den Arbeitgeber. Zusätzliche Meldungen zur Sozialversicherung sind aber für Mehrfachbeschäftigte zu erstellen.
Sonstiges
- Die Künstlersozialabgabe beträgt 2012 unverändert 3,9 %. Durch die Deutsche Rentenversicherung Bund/Land erfolgen verschärfte Betriebsprüfungen im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe.
- Familienpflegezeitgesetz
Das Gesetz ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten und soll Arbeitnehmern eine familiäre Pflege für die Dauer von längstens 24 Monaten ermöglichen.
- Reduzierung der Arbeitszeit bis zu mind. 15 Std. pro Woche
- häusliche Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen
- gleichzeitige Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber
(mind. 50 % des entfallenden Entgelts)
- schriftliche Vereinbarung erforderlich
- Pflegezeit kann nicht gestückelt werden
- nach Rückkehr weiterhin vermindertes Entgelt
Über weitere Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Ansprechpartner
Barbara Popp | Hamburg
Friederike Sorge | Hamburg
Weitere Beiträge
BMF: Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2012
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