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13.01.2012
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

Auf einen Blick: Zahlen und Fakten zur Lohnsteuer und Sozialversicherung 2012 - Arbeitgeberrelevante Änderungen zum 1. Januar 2012

Lohnsteuerliche Änderungen

  • Die Steuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit für das Jahr 2012. Die Lohnsteuerkarte in Papierform entfällt voraussichtlich ab 2013 (ElsterLohn II). Berufseinsteiger (z.B. Auszubildende) erhalten eine Ersatzbescheinigung für das Jahr 2012. Arbeitnehmern ist im Fall eines Jobwechsels die Steuerkarte für das Jahr 2010 auszuhändigen. Änderungen von Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden nur noch durch das Finanzamt vorgenommen.
  • Arbeitnehmer Pauschbetrag wurde rückwirkend ab 2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben. 
  • Reisekosten:
    -  Die Auslandspauschalen wurden tw. zum 01.01.2012 angepasst (siehe BMF-Schreiben).
    -  Die Inlandspauschalen bleiben unverändert. 
    -- Ein Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. 
  • Es gelten die folgenden Sachbezugswerte, die denen der Sozialversicherung entsprechen (siehe dort), Werte für
Frühstück 1,57 Euro
Mittag-/Abendessen 2,87 Euro
  • Sachbezüge bis 44,00 Euro (pro Monat) sind weiterhin lohnsteuerfrei. Bei Überschreitung muss der gesamte Preisvorteil/Sachbezug versteuert werden. Pauschal besteuerte Sachbezüge sind nicht mit einzubeziehen. 
  • Versteuerung von Sachzuwendungen gemäß § 37 b EStG – Lohnsteuerprüfungen greifen diese Sachverhalte verstärkt auf. (Beiträge zu § 37b EStG)
  • Verzögerungsgeld (2.500,00 bis 250.000,00 Euro) kann bei Betriebsprüfungen (auch Lohnsteuerprüfungen) festgesetzt werden, wenn Unterlagen / Auskünfte nicht oder verspätet vorgelegt werden.

Sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Krankenversicherung 15,50 % (AG trägt 7,3 %, AN trägt 8,2 %)
Pflegeversicherung 1,95 % (Zuschlag Kinderlose 0,25 %)
Rentenversicherung 19,60 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 %
Insolvenzgeldumlage 0,04 %

Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 7,3 % wurde zum 01.01.2011 dauerhaft festgeschrieben.

monatlich jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich 3.825,00 Euro 45.900,00 Euro

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 50.850,00 Euro (4.237,50 Euro mtl.).
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle) beträgt: 45.900,00 Euro (3.825,00 Euro mtl.).

monatlich jährlich
alte Bundesländer 5.600,00 Euro 67.200,00 Euro
neue Bundesländer 4.800,00 Euro 57.600,00 Euro
Mitglieder Privatkassen Hälfte des Beitrags; höchstens jedoch
Krankenversicherung 279,23 Euro
Pflegeversicherung 37,29 Euro
  • Die Höchstverdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt weiterhin bei 400,00 Euro. Minijobber und kurzfristig Beschäftigte sind verpflichtet, weitere geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bekannt zu geben. 
  • Bei Geringverdienern liegt die Grenze unverändert bei 325,00 Euro. Der Arbeitgeber muss auch den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen.

Sachbezugswerte monatlich

Freie Unterkunft 212,00 Euro
Verpflegung (gesamt) 219,00 Euro
Frühstück 47,00 Euro
Mittag-/bzw. Abendessen 86,00 Euro
  • Fälligkeit der Beitragsnachweise und der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (gesetzlich fixiert)
Monat 5. letzter Bankarbeitstag (Nachweis) 3. letzter Bankarbeitstag (Zahlung)
Januar 25. 27.
Februar 23. 27.
März 26. 28.
April 24. 26.
Mai 24. 29.
Juni 25. 27.
Juli 25. 27.
August 27. 29.
September 24. 26.
Oktober 25. (24.) 29. (26.)
November 26. 28.
Dezember 19. 21.
  • ELENA wurde Ende 2011 eingestellt. Gespeicherte Daten wurden bereits gelöscht. 
  • Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nach einmaligem Überschreiten der JAEG möglich, wenn diese voraussichtlich auch im Folgejahr überschritten wird. 
  • Sozialausgleich: da der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0,00 Euro festgesetzt wurde, erfolgt für 2012 kein Sozialausgleich für den Arbeitgeber. Zusätzliche Meldungen zur Sozialversicherung sind aber für Mehrfachbeschäftigte zu erstellen.

Sonstiges

  • Die Künstlersozialabgabe beträgt 2012 unverändert 3,9 %. Durch die Deutsche Rentenversicherung Bund/Land erfolgen verschärfte Betriebsprüfungen im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe. 
  • Familienpflegezeitgesetz
    Das Gesetz ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten und soll Arbeitnehmern eine familiäre Pflege für die Dauer von längstens 24 Monaten ermöglichen.
    -  Reduzierung der Arbeitszeit bis zu mind. 15 Std. pro Woche
    -  häusliche Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen
    -  gleichzeitige Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber 
        (mind. 50 % des entfallenden Entgelts)
    -  schriftliche Vereinbarung erforderlich
    -  Pflegezeit kann nicht gestückelt werden
    -  nach Rückkehr weiterhin vermindertes Entgelt

    Über weitere Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Ansprechpartner

Barbara Popp | Hamburg
Friederike Sorge | Hamburg

Weitere Beiträge

BMF: Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2012 

Weitere Informationen zur Lohnsteuerberatung

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