BFH: Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten
Im praxis-forum 12/2006 berichteten wir über ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zur Steuerfreiheit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen von Expatriates. Die hiergegen gerichtete Revision hat der BFH nun mit Urteil vom 28.05.2009 (Az. VI R 27/06, BStBl-II-2009-857) zurückgewiesen. Insbesondere verstoße der Umstand, dass § 3 Nr. 62 EStG Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers nur steuerfrei stellt, wenn diese aufgrund einer materiell gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden, nicht gegen EU-Recht.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein inländischer Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen für unbeschränkt steuerpflichtige schwedische Arbeitnehmer an niederländische und schwedische Versicherungsunternehmen entrichtet. Die Zahlungen beruhten auf tarifvertraglicher Vereinbarung zwischen dem schwedischen Arbeitgeberverband und den schwedischen Gewerkschaften.