FG München: Keine bereicherungsmindernde Berücksichtigung latenter Einkommensteuerbelastung als Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzgericht München hat entschieden, dass eine latente Einkommensteuerbelastung insbesondere auch nach dem Wegfall des § 35 EStG a.F. nicht als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden kann. Im vorliegenden Fall hatte der Erbe Wertpapiere geerbt, auf die noch nicht fällige Ansprüche auf Stückzinsen entfielen. Die latente Einkommensteuer auf die zu vereinnahmenden Zinsen kann hier nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden, da diese gemessen am Wortlaut des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG keine Nachlassverbindlichkeiten in Gestalt von Erblasserschulden darstellen, weil die Einkommensteuer bei der Person des Erben entsteht.
Der BFH hat hierzu am 17.02.2010 entschieden - siehe ausführlicher Deloitte Tax-News.
Fundstelle
FG München, Urteil vom 18.02.2009, Az. 4 K 1131/07, EFG 2009, S. 946.