FG: Zustiftung des Begünstigten an seine Familienstiftung als freigiebige Zuwendung
Sachverhalt
Die Klägerin, eine in den Siebzigerjahren gegründete Familienstiftung, erhielt von ihrem derzeit einzigen satzungsmäßig Begünstigten Geldvermögen zur Verbesserung der Liquiditätssituation der Stiftung. In dieser Zustiftung erkannte das Finanzamt eine freigiebige Zuwendung des Stiftungsbegünstigten an seine Stiftung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und setzte Schenkungsteuer gegen die Stiftung fest.
Entscheidung
Das Hessische FG bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Die Stiftung sei auf Kosten des Zuwendenden bereichert. Der Stiftungszweck begründe auch keine auf der Bereicherung ruhende Last oder Auflage, die die Bereicherung schmälern könne.
Der BFH hat hierzu am 09.12.2009 (Az. II R 22/08) entschieden - siehe hierzu ausführlicher Deloitte Tax-News.
Fundstelle
Hessisches FG, Urteil vom 27.03.2008, Az. 1 K 486/05, EFG 2008, S. 1138.
