12.02.2010
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer
Sachsen-Anhalt beschließt Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes
Mit Beschluss vom 21.01.2010 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das Haushaltsbegleitgesetz 2010/2011 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen vom 14.01.2010 verabschiedet. In Art. 1 § 1 des Gesetzes ist die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes für in Sachsen-Anhalt belegene Grundstücke auf 4,5 % vorgesehen. Gemäß § 2 soll der neue Steuersatz auf Erwerbsvorgänge anzuwenden sein, die nach dem 01.03.2010 verwirklicht werden.
Sachsen-Anhalt ist damit nach den Stadtstaaten Berlin (ab 01.01.2007) und Hamburg (ab 01.01.2009) das erste Flächen-Bundesland, das von der Ermächtigung zur abweichenden Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes gem. Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG Gebrauch gemacht und den Grunderwerbsteuersatz auf 4,5% erhöht hat.