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21.07.2014
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

Hessen: Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 01.08.2014

Der Hessische Landtag hat die Anhebung der Grunderwerbsteuer von derzeit 5% auf 6% zum 01.08.2014 beschlossen. Hessen hatte die Grunderwerbsteuer jüngst (zum 01.01.2013) bereits von 3,5% auf 5% angehoben.

Hintergrund

Grundsätzlich beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber seit einer Änderung des Grundgesetzes in 2006 von den Bundesländern abweichend festgelegt werden.

Anmerkung zu Hessen

Am 15.07.2014 hat der hessische Landtag die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5% auf 6% beschlossen. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer soll in Kombination mit Ausgabenkürzungen zur Einhaltung der Schuldenbremse spätestens ab dem Jahre 2020 beitragen. Mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer schließt sich Hessen den Ländern Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Niedersachsen an, die die Grunderwerbsteuer ebenfalls in diesem Jahr erhöht haben. Aktuell haben lediglich Bayern und Sachsen noch nicht vom Recht, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen, Gebrauch gemacht. Die letzte Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hessen (von 3,5% auf 5%) war erst am 01.01.2013 in Kraft getreten, die aktuelle Erhöhung tritt zum 01.08.2014 in Kraft.

Die Steuersätze im Überblick

Baden-Württemberg seit 05.11.2011 5%
Berlin seit 01.04.2012 5%
seit 01.01.2014 6%
Brandenburg seit 01.01.2011 5%
Bremen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Hamburg seit 01.01.2009 4,5%
Hessen seit 01.01.2013 5%
ab dem 01.08.2014 6%
Mecklenburg-Vorpommern seit 01.07.2012 5%
Niedersachsen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Nordrhein-Westfalen seit 01.10.2011 5%
Rheinland-Pfalz seit 01.03.2012 5%
Saarland seit 01.01.2013 5,5%
Sachsen-Anhalt seit 01.03.2012 5%
Schleswig-Holstein seit 01.01.2012 5%
seit 01.01.2014 6,5 %
Thüringen seit 07.04.2011 5%
Übrige Bundesländer (Bayern und Sachsen)   3,5%

Fundstelle

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 15.07.2014

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