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17.09.2025
Indirekte Steuern/Zoll

Aktueller Stand der EU-Zollrechtsreform und deren Auswirkungen auf das E-Commerce Geschäft

​Bereit für die Zollrechtsreform? Strategie, Prozesse, IT und unternehmensinterne Kommunikation – was insbesondere im E-Commerce tätige Unternehmen jetzt beachten sollten. 

Hintergrund

Die von der EU-Kommission bereits im Jahr 2023 angestoßene Zollrechtsreform nimmt Fahrt auf (siehe Deloitte Tax-News): Ziel ist es, die EU-Zollunion grundlegend zu modernisieren. Kernpunkte der Reform sind die Schaffung einer übergeordneten, zentralen Zollbehörde sowie eine digitale Plattform, die bestehende nationale IT-Systeme ersetzt und eine zentrale Verwaltung der Zolldaten ermöglicht. Bereits ab dem 1.7.2028 gelten die ersten Regelungen, die insbesondere für Onlinehändler und Unternehmen mit angestrebtem „Trust & Check“ Status relevant sind.

Wesentliche Inhalte

Die EU-Zollrechtsreform bringt eine Reihe von zentralen Neuerungen mit sich. Dazu zählen die Einführung des EU Customs Data Hub, die Schaffung einer zentralen EU-Zollbehörde (hierzu Deloitte Tax-News), der neue "Trust & Check Trader"-Status sowie eine tiefgreifende Reform des E-Commerce.

1. Data Hub

Die gemeinsame Plattform soll dazu führen, dass die Mitgliedstaaten eigene IT-Infrastrukturen abbauen, Betriebskosten sparen und eine effizientere Zollabfertigung gewährleisten können (siehe auch Deloitte Tax-News). Unternehmen, die Waren in die EU einführen möchten, sollen alle Informationen zu den Waren und Lieferketten in einer einzigen Online-Umgebung an einem Ort in der EU übermitteln können. Allein die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaftsbeteiligten soll zu einer jährlichen Einsparung i.H.v. ca. 2 Mrd. EUR führen. Konkret soll der sogenannte „Data Hub“ ermöglichen, dass jede einzelne Lieferung in Echtzeit bewertet werden kann, basierend auf den zentral gesammelten Informationen. Das stellt einen grundlegenden Wandel in der Zollabwicklung dar. Unternehmen, die den neuen Status als „Trader“ erhalten (siehe unter 2.), profitieren von vereinfachten Verfahren. Dafür müssen sie jedoch ein hohes Maß an Transparenz und digitale Kompetenz nachweisen.

Unternehmen sollen den EU Customs Data Hub ab dem Jahr 2032 freiwillig nutzen können; ab dem Jahr 2038 wird dessen Nutzung für alle Betroffenen verpflichtend. Die Plattform soll bis Ende 2037 vollständig einsatzbereit sein.

Für deutsche Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Einkauf und Lieferketten-management (procurement; supply chain management), bedeutet das, dass sie in der Lage sein müssen, Lieferungen in Echtzeit zu bewerten. Alle relevanten Daten zu Waren, Herkunft, Transport und Zoll müssen im Unternehmen zentral verfügbar und aktuell sein. Darüber hinaus müssen Unternehmen nicht nur ihre eigenen Datenströme im Blick behalten, sondern auch die ihrer Geschäftspartner entlang der gesamten supply chain. Die damit zunächst steigenden Kosten für Lieferantenmanagement und Compliance sollten Unternehmen im Blick behalten.

Es ist zu erwarten, dass die EU künftig strengere Kontrollen einführt – vor allem bei Waren und Ländern mit erhöhtem Risiko sowie bei komplexen Lieferstrukturen.

Neben den Investitionen in die digitale Infrastruktur und der stärkeren Integration von Zoll- und Compliance Themen in die unternehmensinterne supply chain Strategie, ist davon auszugehen, dass Lieferantenbeziehungen aus Unternehmenssicht neu bewertet werden.

2. Trust & Check Trader Status – Echtzeit-Zugriff auf IT-Systeme

Der „Trust & Check Trader“ Status stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen AEO-Status dar und wird oftmals als „AEO-plus“ bezeichnet. Unternehmen müssen sich künftig entscheiden – entweder sie bleiben beim AEO-Status oder wechseln zum neuen Trust-&-Check-Modell, eine Kombination ist nicht möglich. Der neue Status eröffnet Unternehmen signifikante Vorteile in der Zollabwicklung:

  • Waren können ohne direkte Zollkontrolle übernommen werden (Prozessbeschleunigung);
  • Transitverfahren entfallen (Kostenreduktion);
  • Unternehmen dürfen ihre Zollschulden periodisch selbst berechnen und melden (Effizienzsteigerung).

Diese Vorteile sind allerdings an Bedingungen geknüpft: Firmen müssen einen hohen Digitalisierungsgrad nachweisen und den Zollbehörden Echtzeit-Zugriff auf ihre IT-Systeme gewähren. Entlang der gesamten supply chain, inklusive dem Geschäftspartnernetzwerk werden damit für die Behörden transparente Datenstrukturen geschaffen. Für die Bereiche Einkauf und Logistik folgt daraus:

  • Weniger Eingriffe durch Behörden
  • Schnellere Prozesse
  • Mehr Eigenverantwortung – besonders bei sensiblen Produkten, komplexen Lieferketten oder der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Unternehmen, die die Anforderungen des „Trust & Check Trader“-Status erfüllen, profitieren von der Reduzierung regulatorischer Risiken und gewinnen gleichzeitig Flexibilität und Kontrolle im Rahmen der operativen Effizienzsteigerung. Zeitaufwendige Prüfungen und hohe Abwicklungskosten gehören dann der Vergangenheit an.

3. Auswirkungen insbesondere auf den Bereich E-Commerce

Insbesondere der wachsende Onlinehandel stellt aus mehrwertsteuer- und zollrechtlicher Perspektive eine Herausforderung dar (zur mehrwertsteuerlich vorgeschlagenen Neuregelung im E-Commerce Bereich zum 1.7.2028 – IOSS Verfahren für die Einfuhr - siehe Deloitte Tax-News). Nach dem Richtlinienentwurf der EU vom 8.5.2025 sollen ausländische Händler/Plattformen in Bezug auf die MwSt bei der Einfuhr und die MwSt auf Fernverkäufe von Gegenständen, die in die Mitgliedstaaten des endgültigen Bestimmungsorts der Gegenstände eingeführt werden, steuerpflichtig werden. Diese Verlagerung der Last der Erhebung von Verbrauchern auf die Plattformen soll auch im Rahmen der Reform des Zollkodex für Zölle gelten. Künftig soll die Verantwortung für die Einhaltung von Zoll- und Produktsicherheitsvorgaben auf die Plattformen selbst verlagert werden. Vorgesehen ist, dass Plattformen als offizielle Importeure auftreten und sicherstellen, dass bereits beim Kauf alle Abgaben entrichtet und EU-Vorgaben eingehalten werden. Das hat den Vorteil, dass Verbraucher bereits beim Onlinekauf erkennen können, welche Kosten und Anforderungen mit der Lieferung verbunden sind. Durch die Zollrechtsreform werden insbesondere die zoll- und mehrwertsteuerrechtlichen Vorschriften für den elektronischen Handel im Sinne einer effektiveren Betrugsbekämpfung einander stärker und ergänzend angeglichen. Das gilt auch für die Abschaffung der 150 EUR Freigrenze, mit der gezielt gegen Betrug bei der Wertdeklaration kleiner Sendungen vorgegangen wird.

Fundstellen

Rat der EU, Richtlinienentwurf vom 08.05.2025

European Commission, EU Customs Reform

Ihre Ansprechpartner

Marko Uhl
Partner

mauhl@deloitte.de
Tel.: +49 40 32080 2194

Dr. Diana-Catharina Kurtz
Senior Manager

dkurtz@deloitte.de
Tel.: +49 89 290368025

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