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21.01.2026
Indirekte Steuern/Zoll

BMF: Neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

​Handelt es sich bei der neuen Kennziffer 500 (Vordruckmuster UStVA 2026) um eine inhaltliche oder eine redaktionelle Anpassung? 

Hintergrund

Für das Kalenderjahr 2026 hat das BMF mit Schreiben vom 29.12.2025 neue Vordruckmuster für das Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren eingeführt (USt 1 A und USt 1 H sowie die dazugehörigen Anleitungen/Erläuterungen USt 1 E und USt 5 E).

Über das Standardformular USt 1 A melden Steuerpflichtige ihre voraussichtliche Umsatzsteuer elektronisch beim Finanzamt an und führen die entsprechende Vorauszahlung ab. Monatliche Voranmeldungen müssen Unternehmen mit einer Umsatzsteuerzahllast (Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und der Vorsteuer) von über 9.000 EUR im Vorjahr einreichen, während eine vierteljährliche Abgabe für Steuerlasten zwischen 2.000 EUR bis 9.000 EUR ausreicht. Beträgt die Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 EUR, ist eine jährliche Erklärung einzureichen. Eine Befreiung von der Voranmeldepflicht kann in diesen Fällen beantragt und vom Finanzamt gewährt werden.

Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldezeitraums beim Finanzamt elektronisch eingereicht werden. Sofern der 10. Tag eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist automatisch auf den nächsten Werktag.

Über das Formular USt 1 H können Steuerpflichtige eine Dauerfristverlängerung oder die Anmeldung einer Sondervorauszahlung elektronisch beantragen. Die Beantragung einer Dauerfristverlängerung gewährt Steuerpflichtigen einen zusätzlichen Monat Zeit für die Einreichung der Voranmeldung.

Wesentliche Änderungen 2026

Eine wesentliche inhaltliche Änderung bezieht sich unter anderem auf die Erklärungspflichten für Unternehmer, die Umsätze nach Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates vom 27.5.2025 zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (Safe) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“ erbringen. Diese Umsätze, die unmittelbar mit der Lieferung oder Bereitstellung von Verteidigungsgütern oder verteidigungsbezogenen Dienstleistungen im Rahmen des SAFE-Programms zusammenhängen, sind nun in Zeile 22, Kennziffer 43 zu erklären.

Der auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendende Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG; im Kalenderjahr 2026: 19 %) ist um den zum Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen Satz für den pauschalierten Vorsteuerbetrag (§ 24 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Satz 1 Nummer 2 UStG) zu vermindern. Der danach berechnete Prozentsatz ist auf die Bemessungsgrundlage anzuwenden und das Ergebnis als Steuerbetrag in Zeile 18 (Kennzahl – Kz. – 76/80) des Vordruckmusters USt 1 A einzutragen.

Weitere Änderungen gegenüber den Vordrucken des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

Das gilt auch für die ergänzenden Angaben (bislang Kennziffer 23, neu ab 2026 Kennziffer 500). Sofern für die Bearbeitung der Steueranmeldung ergänzende oder abweichende Angaben und Sachverhalte zu erfassen sind, war bislang das Kontrollkästchen „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ anzuklicken und konnte als Freitextfeld für verschiedene Informationen an das Finanzamt genutzt werden. Dieses Feld wird im neuen Vordruck durch das neue Feld mit der Kennziffer 500 ersetzt. Ergänzende Angaben zur Umsatzsteuer-Voranmeldung können mittels Nummerierung 1-4 aufgelistet werden. Ist das Feld ausgefüllt, wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung gemäß den Vorgaben der Abgabenordnung bei der Finanzverwaltung von der automatisierten Fallbearbeitung ausgenommen und eine manuelle Fallprüfung durchgeführt. Die Kennziffer sollte daher nur in begründeten Fällen einen Text ausweisen bzw. ein Begleitschreiben hinzugefügt werden.

Fundstelle

​BMF, Schreiben vom 29.12.2025, III C 3 - S 7344/00039/007/036​

Ihr Ansprechpartner

Dr. Diana-Catharina Kurtz
Senior Manager

dkurtz@deloitte.de
Tel.: +49 89 290368025

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