Brexit: Britische Regierung lehnt Verlängerung der Übergangsphase ab
Die britische Regierung hat eine Verlängerung der Übergangsphase abgelehnt. Damit verlässt das Vereinigte Königreich definitiv zum 01.01.2021 den EU-Binnenmarkt und die Zollunion.
Hintergrund
Das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs (UK) sieht eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2020 vor, innerhalb der es aus Zollsicht zu keinen verfahrensrechtlichen Änderungen kommt.
Die Übergangsphase hätte optional um ein oder zwei Jahre verlängert werden können. Die britische Regierung hat eine Verlängerung aber abgelehnt, so dass UK zum 01.01.2021 definitiv den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen wird. Die derzeit stattfindenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen laufen nur schleppend.
Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen werden jedoch Zollformalitäten für Warenlieferungen zu beachten sein, die aktuell im Handel mit UK als Mitgliedstaat der EU nicht anfallen.
Um den Unternehmen bei Einfuhren aus der EU in UK mehr Zeit zu geben hat die britische Regierung kürzlich bekanntgegeben, dass die dann erforderlichen Zollförmlichkeiten schrittweise über einen Zeitraum von sechs Monaten eingeführt werden.
Stufenweise Regelung
Ab 01.01.2021
- Vorabanmeldungen (Summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security declarations) entfallen für einen Zeitraum von sechs Monaten für alle Waren.
- Für die meisten Waren können vollständige Einfuhranmeldungen nachträglich in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten eingereicht werden.
- Falls Zölle gezahlt werden müssen, gibt es die Möglichkeit zum Zahlungsaufschub. Die Zahlung wird zum Zeitpunkt fällig, an dem die vollständige Einfuhranmeldung abgegeben wird.
- Für genehmigungs- bzw. überwachungspflichtige Güter ist eine vollständige Einfuhranmeldung zum Zeitpunkt der Einfuhr notwendig. Hierzu zählen beispielsweise Tabak, Alkohol oder giftige Chemikalien. Für diese Produkte gelten bereits ab 01.01.2021 die Einfuhrvorschriften für Waren aus Drittländern.
- Für lebende Tiere sowie Pflanzen und Pflanzenprodukte mit hohem Risiko sind Voranmeldungen und Gesundheitsnachweise erforderlich. Zwar sind Dokumentenkontrollen vorgesehen, diese erfolgen jedoch nicht vor Ort bei der Einfuhr. Physische Kontrollen für Waren mit hohem Risiko finden am Bestimmungsort der Ware oder an einem anderen zugelassenen Empfangsort statt.
Ab 01.04.2021
- Für alle Waren mit tierischem Ursprung (z.B. Fleisch, Honig oder Milchprodukte, sowie für alle Pflanzen und Pflanzenprodukte sind Voranmeldungen und Gesundheitsnachweise erforderlich.
Ab 01.07.2021
- Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Vereinfachungen mehr. Vollständige Einfuhranmeldungen sind zum Zeitpunkt der Einfuhr abzugeben.
- Vorabanmeldungen (summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security Declarations) werden für alle Einfuhren verpflichtend.
- Physische Kontrollen und Probenentnahmen von SPS-Waren werden verstärkt durchgeführt. Die Kontrollen finden an britischen Grenzkontrollstellen statt.
Die Maßnahmen sollen unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen eingeführt werden, also auch dann in Kraft treten, wenn sich beide Parteien auf ein Freihandelsabkommen einigen können.
Anmerkung
Das Deloitte Global Trade Bureau in UK ist unser Zollmaklerservice, der Zollerklärungen für das HMRC vorbereiten und einreichen kann – Deloitte UK verfügt über ein komplettes Serviceangebot, das von der Ausfüllung und Einreichung von Erklärungen an der Grenze bis hin zur Einreichung von Zollerklärungen nach der Einfuhr reicht.
Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieses Newsletters oder zu sonstigen zollrechtlichen Themen haben, wenden Sie sich bitte an das Global Trade Advisory-Team von Deloitte.
Fundstelle
https://www.gov.uk/government/news/government-accelerates-border-planning-for-the-end-of-the-transition-period
published 12 June 2020
